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Wie man eine EORI-Nummer in Frankreich überprüft

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EORI-Überprüfung auf der Douane-Website (Französischer Zoll)

Die EORI-Nummernsuche ist auf der Website des französischen Zolls (Douane) kostenlos verfügbar. Sie können die EORI-Suche hier aufrufen. In diesem Register können Sie die EORI-Nummer eines Unternehmens anhand seiner SIRET-Nummer suchen.

Beispiel-SIRET: 77567041700051 Beispiel EORI Frankreich: FR77567041700051

EORI-Überprüfung
EORI-Überprüfung in Frankreich

Eine erfolgreiche Überprüfung der EORI im Douane-EORI-Suchdienst gibt folgende Details zurück:

  • EORI-Code — Beispiel: FR77567041700051
  • Hauptniederlassung — Beispiel: LVMH MOET HENNESSY LOUIS VUITTON
  • Adresse einschließlich Postleitzahl — Beispiel: 22 Avenue MONTAIGNE 75008 PARIS 8
Erfolgreiche EORI-Überprüfung auf der Douane-Website
Erfolgreiche EORI-Überprüfung in Frankreich

Weitere Informationen zu französischen Steueridentifikatoren einschließlich SIRET und TVA finden Sie in unserem Frankreich-Steuer-ID-Leitfaden.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist eine französische EORI-Nummer aufgebaut, und ist sie identisch mit der SIRET- oder SIREN-Nummer?

Eine französische EORI-Nummer wird gebildet, indem dem 14-stelligen SIRET des Unternehmens das Präfix „FR“ vorangestellt wird (z. B. FR77567041700051). Die SIRET besteht aus der 9-stelligen SIREN (Unternehmenskennung) zuzüglich eines 5-stelligen NIC (Betriebscode). Da SIRET-Nummern für jede Betriebsstätte eindeutig sind, kann ein Unternehmen mit mehreren Standorten (z. B. Lager und Hauptsitz) je nach zollregistrierter Betriebsstätte eine andere EORI haben. Bestätigen Sie stets beim Unternehmen, auf welcher SIRET deren EORI basiert. [1]

Ein französischer Lieferant hat mir seine SIREN, aber nicht seine SIRET mitgeteilt — kann ich die EORI aus der SIREN ableiten?

Nicht zuverlässig. Ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten besitzt mehrere SIRETs, aber nur eine SIREN. Die SIRET der zollregistrierten Betriebsstätte kann von der für die Rechnungsstellung verwendeten Hauptsitz-SIRET abweichen. Um die korrekte EORI zu ermitteln: (1) fragen Sie den Lieferanten nach seiner zollregistrierten SIRET; (2) nutzen Sie das französische Zollportal (douane.gouv.fr/eori) zur Suche nach möglichen SIRET-Kandidaten; oder (3) prüfen Sie über das EU-EORI-Portal mit der FR + vermuteten SIRET-Kombination. [1]

Kann ich eine französische EORI über das EU-weite Portal prüfen, oder muss ich das französische Zollportal verwenden?

Beide Portale funktionieren, liefern jedoch unterschiedliche Detailstufen. Das EU-Kommissionsportal (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp) bestätigt die Gültigkeit jeder EU-EORI und gibt den registrierten Namen und die Adresse zurück. Das französische Zollportal (douane.gouv.fr/eori) ermöglicht die Suche nach SIRET zur Ermittlung der entsprechenden EORI — nützlich, wenn Sie die SIRET, aber nicht die EORI kennen. Für eine schnelle Validierung nutzen Sie das EU-Portal; für die Ableitung der EORI aus einer bekannten SIRET das französische Portal. [1] [2]

Mein französischer Lieferant wickelt den Zoll über die EORI seines Spediteurs ab — ist das konform?

Ja. Ein französischer Spediteur oder Zollagent kann als indirekter Vertreter auftreten und Anmeldungen mit seiner eigenen EORI im Namen eines Kunden einreichen. Nach EU-Zollrecht (Verordnung 952/2013, Artikel 18–19) wird der Spediteur dabei gesamtschuldnerisch für etwaige Zollschulden haftbar. Als Käufer sollten Sie wissen, welche EORI in der Zollanmeldung für Ihre Einfuhren erscheint — fordern Sie Kopien der Zollanmeldungen an, um Ihre eigene Lieferkettendokumentation zu pflegen. [1]

Welche EORI benötigen französische Unternehmen nach dem Brexit für den Export in das Vereinigte Königreich?

Seit dem 1. Januar 2021 sind britischer und EU-Zoll getrennte Systeme. Ein französisches Unternehmen, das als Importeur in Großbritannien auftritt (z. B. unter DDP-Incoterms), benötigt eine britische EORI (GB-Präfix) von HMRC über gov.uk/eori — die Beantragung erfolgt online und wird in der Regel innerhalb von ca. 5 Werktagen bearbeitet. Französische Unternehmen, die unter DAP/DDU-Bedingungen verkaufen (der britische Käufer übernimmt den britischen Importzoll), benötigen keine britische EORI. Die französische EORI bleibt unabhängig vom Brexit für EU-Ausfuhranmeldungen gültig. [1]


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