Österreich Steuer-ID & UID-Nummer-Leitfaden (ATU-Format, Validierung, Registrierung)
Österreich verwendet drei wichtige Steueridentifikatoren, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Das Verständnis, welche Nummer in welchem Kontext erforderlich ist, verhindert Rechnungsablehnungen, VIES-Suchfehler und Registrierungsverzögerungen, die ausländische Unternehmen beim Eintritt in den österreichischen Markt regelmäßig treffen.
Firmenbuchnummer
Die Firmenbuchnummer ist die Handelsregisternummer, die von österreichischen Gerichten vergeben wird. Sie erscheint im öffentlichen Firmenbuch (Handelsregister) und identifiziert juristische Personen wie GmbH und AG für gesellschaftsrechtliche Zwecke — sie ist keine Steuernummer und wird nicht auf Umsatzsteuer-Rechnungen verwendet.
Format
| Unternehmenstyp | Struktur | Beispiel |
|---|---|---|
| Hauptniederlassung | Bis zu 6 Ziffern + 1 Buchstabe (nicht case-sensitiv) | 123456a |
| Registrierte Zweigstelle | Bis zu 6 Ziffern + 1 Buchstabe + bis zu 3 Ziffern | 123456a001 |
Die Firmenbuchnummer ist öffentlich über das Firmenbuch-Online-Portal (firmenbuch.at) abrufbar.
Abgabenkontonummer (Steuernummer)
Die Abgabenkontonummer ist die Steuernummer, die natürlichen Personen und juristischen Personen f ür Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und andere direkte Steuerzwecke zugeteilt wird. Im alltäglichen Gebrauch wird sie als Steuernummer bezeichnet — beide Begriffe beziehen sich auf dieselbe Nummer und werden synonym verwendet, was bei Neuankömmlingen zu erheblicher Verwirrung führt.
Format
Die Abgabenkontonummer ist eine 9-stellige Nummer: 2 Stellen für das ausstellende Finanzamt (Finanzamtsnummer), gefolgt von 7 Stellen für den Steuerpflichtigen (einschließlich einer Prüfziffer).
Struktur: FF NNNNNP — wobei FF = Finanzamtscode, NNNNNN = Subjektstellen, P = Prüfziffer.
Die Abgabenkontonummer wird über FinanzOnline (finanzonline.at), Österreichs e-Steuerportal, verwaltet. Ab dem 1. Oktober 2025 erfordert die Anmeldung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über ID Austria oder entsprechende Verfahren.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
Die UID ist Österreichs Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Transaktionen. Sie ist auf allen B2B-Rechnungen für grenzüberschreitende Waren und Dienstleistungen zwischen EU-Mitgliedstaaten obligatorisch und muss vor Anwendung der Nullsatz-Behandlung (Reverse-Charge-Verfahren) validiert werden.
Format
Die UID folgt dem Format ATU + 8 Ziffern (11 Zeichen insgesamt):
| Teil | Wert | Hinweise |
|---|---|---|
| Länderkode | AT | Immer Großbuchstaben |
| USt-Indikator | U | Steht für Umsatzsteuer |
| Seriennummern | XXXXXXXX | 8 numerische Ziffern; letzte Ziffer ist eine Prüfziffer |
Regex: ^ATU\d{8}$
Gültiges Beispiel: ATU12345678
Häufige Formatfehler, die zur automatischen Ablehnung führen:
AT12345678— fehlendesUATU1234567— nur 7 Ziffern (zu kurz)ATU 1234 5678— Leerzeichen sind nicht zulässigU12345678— fehlender Ländercode (dieses Format speichern manche ERP-Systeme wie Tryton intern nach dem Entfernen vonAT)
Die UID ist über das VIES-System der EU oder Österreichs FinanzOnline-Portal verifizierbar. Neu ausgestellte UIDs brauchen mehrere Werktage, bis sie in VIES erscheinen — stellen Sie keine Rechnungen aus, die eine UID angeben, die noch nicht in VIES bestätigt werden kann, da dies das Vorsteuerabzugsrecht des Empfängers nichtig macht.
Für Massenabfragen oder API-basierte Verifizierung validiert LookupTax österreichische UID-Nummern in Echtzeit gegen FinanzOnline und VIES.
Gemeindenummer
Die Gemeindenummer ist ein Gemeindeidentifikator für administrative und statistische Zwecke. Sie erscheint nicht auf Steuerrechnungen oder USt-Registrierungen und ist kein steuerlicher Unternehmensidentifikator.
Häufig gestellte Fragen
Mein österreichischer Kunde hat plötzlich 20 % von meiner Rechnung abgezogen — was ist der § 99 EStG-Quellensteuerabzug?
Wenn eine nicht ansässige natürliche Person oder ein Unternehmen bestimmte Dienstleistungen in Österreich erbringt — gewerbliche Beratung, technische Beratung, Marktforschung oder künstlerische Aufführungen — muss der österreichische Auftraggeber gemäß § 99 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen 20-prozentigen Einkommensteuervorschuss einbehalten und diesen bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Der Abzug gilt für die Bruttozahlung einschließlich erstatteter Ausgaben. [1] Wenn Ihr Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich hat, können Sie den Abzug durch Vorlage des Formulars ZS-QU 1 (natürliche Personen) oder ZS-QU 2 (juristische Personen) — einer Ansässigkeitsbescheinigung Ihrer ausländischen Steuerbehörde — bei Ihrem Auftraggeber eliminieren. Ohne dieses Zertifikat haftet der österreichische Auftraggeber persönlich für den nicht einbehaltenen Betrag. [2]
Ich habe den Kleinunternehmer-Schwellenwert im Laufe des Jahres überschritten — schulde ich die Umsatzsteuer für alle meine früheren Rechnungen?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der österreichische Kleinunternehmer-Umsatzsteuerbefreiungsschwellenwert 55.000 € Bruttojahrsumsatz, was den alten Nettobetrag von 35.000 € ersetzt. [3] Wenn Sie in einem Kalenderjahr 55.000 € um mehr als 10 % überschreiten (Umsatz über 60.500 €), wird die Umsatzsteuerpflicht rückwirkend für alle Transaktionen des gesamten Kalenderjahres angewendet — nicht nur für Transaktionen nach dem Überschreiten. Wenn Sie die Grenze um 10 % oder weniger überschreiten, gilt die Befreiung bis zum Jahresende, geht aber ab dem 1. Januar des nächsten Jahres verloren. Unternehmen müssen Umsatzsteuererklärungen für das betroffene Jahr einreichen und rückwirkend Umsatzsteuer auf bisher steuerbefreite Rechnungen erheben — ein erheblicher Liquiditätsschock, der viele Einzelunternehmer überrascht. [4]
Kann ein EU-Unternehmen Österreichs Kleinunternehmerbefreiung nutzen, ohne eine vollständige österreichische UID zu erhalten?
Ja — seit dem 1. Januar 2025 können EU-ansässige Unternehmen Österreichs USt-Kleinunternehmerbefreiung für österreichische Verkäufe ohne vollständige lokale UID-Registrierung anwenden, sofern zwei gleichzeitige Tests bestanden werden: (1) Der österreichische Inlandsumsatz darf im laufenden oder vorherigen Kalenderjahr 55.000 € nicht überschreiten, und (2) der gesamte EU-weite Umsatz darf im laufenden oder vorherigen Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten. [5] Sie müssen zunächst Ihre Heimatsteuerbehörde benachrichtigen, die dann eine KMU-Identifikationsnummer mit dem Suffix -EX ausgibt. Die Befreiung gilt nur, sobald diese -EX-Nummer ausgestellt wurde; österreichischen Kunden steuerbefreit zu fakturieren, bevor sie eingegangen ist, ist nicht konform. Das Überschreiten einer der beiden Schwellen — auch vorübergehend — beendet die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres. [6]
Wie erhalte ich als nicht in Österreich niedergelassenes ausländisches Unternehmen eine österreichische UID, und warum dauert es so lange?
Nicht ansässige Unternehmen, die österreichische Umsatzsteuer erheben müssen, beantragen dies beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt — nicht beim nächstgelegenen lokalen Finanzamt — indem sie das Formular Verf 19 mit Begleitdokumenten per Post einreichen. [7] Der Prozess dauert in der Regel 7–8 Wochen; es gibt keine gesetzliche Frist, die das Finanzamt zur schnelleren Ausstellung der UID zwingt. Neu ausgestellte UIDs brauchen weitere Werktage, bis sie in VIES erscheinen. Das Ausstellen von Rechnungen mit einer UID, bevor sie in VIES erscheint, macht das Vorsteuerabzugsrecht des Kunden nichtig und schafft Prüfungsrisiken für beide Parteien. Um FinanzOnline-Zugang von außerhalb Österreichs zu verwalten, können ausländische natürliche Personen und Einzelunternehmer einen Videoidentifikationstermin beim BMF buchen — dies liefert Anmeldedaten während des Videoanrufs ohne Reise nach Österreich. [8]
Gilt Österreichs Registrierkassenpflicht für mein Unternehmen, wenn ich gelegentlich Bargeld akzeptiere?
Die Registrierkassenpflicht gilt für jedes Unternehmen, dessen Jahresblettoumsatz 15.000 € überschreitet und dessen Bareinnahmen in diesem Jahr 7.500 € übersteigen — beide Schwellen müssen gleichzeitig überschritten werden. [9] Qualifizierende Unternehmen müssen eine manipulationssichere elektronische Registrierkasse verwenden, die den technischen Standard der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) erfüllt und über FinanzOnline registriert ist. Ab dem 1. Januar 2026 wurde der Außen-/Marktstand-Befreiungsschwellenwert auf 45.000 € Jahresumsatz angehoben. Ausländische Unternehmen mit einer steuerpflichtigen Präsenz in Österreich unterliegen denselben Verpflichtungen wie inländische; der Betrieb ohne ein konformes System ist eine finanzielle Verwaltungsstrafe nach der Bundesabgabenordnung (BAO). [10]
Mein ERP-System speichert die österreichische Umsatzsteuer-Nummer als U12345678 (ohne „AT") — ist das korrekt?
Dies ist ein bekanntes ERP-Integrationsproblem. Einige Buchhaltungsplattformen (einschließlich Tryton) entfernen den zweistelligen Ländercode und speichern intern nur U12345678, während offizielle österreichische und EU-Systeme — einschließlich VIES und FinanzOnline — das vollständige Format ATU12345678 erfordern. [11] Wenn das System die Nummer auf einer Rechnung oder einem VIES-API-Aufruf ausgibt, muss es das Präfix AT wieder anhängen — andernfalls schlägt die Nummer bei der Formatvalidierung fehl, bevor überhaupt eine Prüfsummen- oder Registrierungsprüfung versucht wird. Überprüfen Sie die USt-Nummernausgabevorlage Ihres ERP für österreichische Gegenstücke und bestätigen Sie, dass das vollständige ATU\d{8}-Muster auf allen grenzüberschreitenden Rechnungen erscheint. [12]
Verwandte Ressourcen
- Wie man eine EU-USt-Nummer über VIES verifiziert — schrittweise VIES-Nachschlage-Anleitung für alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich Österreich
- Schweiz UID-Nummer-Leitfaden — benachbarter DACH-Bereich-Steueridentifikator mit anderem Format (
CHE-XXX.XXX.XXX) - Deutschland TIN-Leitfaden — Deutsche Umsatzsteuer-ID (DE + 9 Ziffern) wird häufig mit dem österreichischen ATU-Format verwechselt
- EU EORI-Nummer-Verifizierungsleitfaden — erforderlich neben der UID für österreichische Zoll- und Import-/Exportmeldungen
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