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USt-Registrierungsschwellenwerte nach Ländern

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In vielen Ländern, insbesondere in der EU, kann ein Unternehmen von der Steuer befreit sein, wenn es steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen unterhalb einer bestimmten Jahresgrenze erbringt. In diesem Fall ist keine Registrierung oder Steuererhebung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass diese Schwellenwerte von Land zu Land unterschiedlich sind und in einigen Ländern möglicherweise keine Befreiungen gelten. Darüber hinaus gelten für inländische und ausländische Verkäufer unterschiedliche Regeln bzw. Schwellenwerte.

USt-Schwellenwerte 2022

LandeswährungRegistrierung oder ErhebungspflichtInländische SchwellenwerteFernverkaufs-SchwellenwerteFreiwillige Registrierung oder ErhebungMindestregistrierungszeitraum
AustralienAUDR75.000Ja1 Jahr
ÖsterreichEURR35.00035.000Ja5 Jahre
BelgienEURC25.00035.000JaKeine
BulgarienBGN50.00070.000
KanadaCADR30.000Ja1 Jahr
ChileCLPKeineKeine
KolumbienCOPRKeineJa
KroatienHRK300.000270.000
ZypernEUR15.60035.000
Tschechische RepublikCZKR1.000.0001.140.000Ja1 Jahr
DänemarkDKKR50.000280.000Ja2 Jahre
EstlandEURR40.00035.000JaKeine
FinnlandEURR10.00035.000JaKeine
FrankreichEURR82.800 oder 42.900 oder 33.200 oder 17.70035.000Ja2 Jahre
DeutschlandEURC22.000100.000Ja5 Jahre
GriechenlandEURC10.00035.000Ja1 Jahr
UngarnHUFC12.000.000~14.405.300Ja1 Jahr
IslandISKR2.000.0002.000.000JaKeine
IrlandEURRKeine35.000JaKeine
IsraelILSC100.491NeinKeine
ItalienEURC65.000100.000JaKeine
JapanJPYR10.000.000Ja2 Jahre
KoreaKRWC30.000.000NeinKeine
LettlandEURR40.00035.000JaKeine
LitauenEURR45.00035.000JaKeine
LuxemburgEURC35.000100.000JaKeine
MaltaEUR35.000 oder 24.000 oder 14.00035.000
MexikoMXNKeineKeine
NiederlandeEURC20.000100.000Ja3 Jahre
NeuseelandNZDR60.000JaKeine
NorwegenNOKR50.000Ja2 Jahre
PolenPLNR200.000160.000JaKeine
PortugalEURC12.50035.000Ja5 Jahre
RumänienRON300.000118.000
Slowakische RepublikEURR49.79035.000Ja1 Jahr
SlowenienEURR50.00035.000Ja5 Jahre
SpanienEURKeineKeine35.000
SchwedenSEKR30.000320.000Ja3 Jahre
SchweizCHFR100.000Ja1 Jahr
TürkeiTRYRKeine
Vereinigtes KönigreichGBPR85.000JaKeine
Hinweise
Wichtige Hinweise

  • Australien. Für Taxifahrer, einschließlich Fahrdienste mit Chauffeur, Mietwagen und Fahrgemeinschaftsdienste der Sharing Economy, gilt kein Registrierungsschwellenwert. Der für gemeinnützige Organisationen geltende Registrierungsschwellenwert beträgt 150.000 AUD.

  • Belgien. Der Registrierungsschwellenwert für Belgien gilt nicht für mehrere Branchen: Immobilien; Hotels und Restaurants; Verkauf von gebrauchten und Abfallmaterialien. Eine Reihe spezifischer Lieferungen ist ebenfalls vom Schwellenwert ausgenommen: mehrere Lieferungen neuer Immobilien, Lieferungen bestimmter verbrauchsteuerpflichtiger Produkte sowie nicht angemeldete und illegale Tätigkeiten.

  • Kanada. Der Registrierungsschwellenwert gilt nicht für bestimmte ausgewählte Finanzinstitute; Gebietsfremde, die nach Kanada einreisen, um steuerpflichtige Leistungen als Eintrittsgeld für einen Unterhaltungsort, ein Seminar, eine Aktivität oder eine Veranstaltung zu erbringen; sowie Personen, die ein Taxi- oder Limousinengeschäft betreiben (einschließlich eines gewerblichen Fahrgemeinschaftsgeschäfts). Für Wohltätigkeitsorganisationen und öffentliche Einrichtungen gilt ein alternativer Schwellenwert.

  • Chile. Alle Steuerpflichtigen sind zur Registrierung und zum Erhalt einer Steuernummer verpflichtet. Kleinunternehmen, Handwerker und kleine Dienstleistungsanbieter können jedoch für ein spezielles vereinfachtes System in Betracht kommen. Dieses Sondersystem gilt nicht für juristische Personen, sondern nur für natürliche Personen.

  • Kolumbien. Damit eine natürliche Person als „nicht verantwortlich" gilt, muss ihr Bruttoeinkommen des laufenden oder unmittelbar vorausgegangenen Geschäftsjahres unter 3.500 TVU liegen und weitere Voraussetzungen des kolumbianischen Steuergesetzbuchs erfüllen.

  • Tschechische Republik. Eine nicht in der Tschechischen Republik ansässige steuerpflichtige Person muss sich sofort registrieren, sobald sie beginnt, steuerpflichtige Lieferungen im Inland zu erbringen, mit Ausnahme von Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.

  • Dänemark. Ein höherer Schwellenwert von 170.000 DKK gilt für Blinde, und ein Schwellenwert von 300.000 DKK gilt für den Erstverkauf von Kunstwerken durch deren Schöpfer oder deren Rechtsnachfolger.

  • Finnland. Hat ein Unternehmen den Registrierungsschwellenwert von 10.000 EUR überschritten, muss es sich registrieren und unterliegt der USt, es steht jedoch ein gestaffelter Freibetrag zur Verfügung, bis die zweite Grenze von 30.000 EUR erreicht wird.

  • Frankreich. Die USt-Befreiung gilt für Unternehmen, deren Jahresumsatz 85.800 EUR nicht übersteigt oder deren Umsatz im Vorjahr 94.300 EUR nicht überstiegen hat. Für Dienstleistungen gilt ein Schwellenwert von 34.400 EUR.

  • Deutschland. Steuerpflichtige werden von USt-Pflichten befreit, wenn ihr Jahresumsatz 22.000 EUR nicht übersteigt und ihr erwarteter Umsatz für das laufende Kalenderjahr 50.000 EUR nicht überschreiten wird.

  • Griechenland. Beträgt der Jahresumsatz aus steuerpflichtigen Lieferungen weniger als 10.000 EUR, kann das Unternehmen freiwillig in das Sonderverfahren für Kleinunternehmen eintreten.

  • Irland. Der allgemeine Umsatzschwellenwert für die Lieferung von Waren beträgt 75.000 EUR. Der allgemeine Umsatzschwellenwert für die Erbringung von Dienstleistungen beträgt 37.500 EUR.

  • Israel. Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 100.491 ILS gelten als „befreite Händler". Einige Berufe dürfen keine befreiten Händler sein.

  • Italien. Das Kleinsteuerpflichtigen-System („Regime forfetario") gilt für Einzelunternehmen, wenn deren Einnahmen im Vorjahr 65.000 EUR nicht überstiegen haben.

  • Japan. Inländische und ausländische Unternehmen (sowohl Gesellschaften als auch Einzelpersonen), deren steuerpflichtiger Umsatz in Japan weniger als 10 Millionen JPY beträgt, sowie neue Unternehmen (bis zu 2 Jahre) sind von der JCT-Erklärung befreit.

  • Luxemburg. In Luxemburg ansässige Steuerpflichtige können das Sonderverfahren wählen; die Befreiung gilt nur für in Luxemburg erbrachte Waren und Dienstleistungen.

  • Niederlande. Das Sonderverfahren für Kleinunternehmen gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Körperschaften.

  • Norwegen. Der höhere Schwellenwert von 3.000.000 NOK gilt für Eintrittskarten für Sportveranstaltungen. Der höhere Schwellenwert von 140.000 NOK gilt für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.

  • Polen. Der Registrierungsschwellenwert gilt nicht für Steuerpflichtige, die bestimmte Waren liefern, darunter Silber, Gold, Platin, Messer, Besteck, Schmuck sowie Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen. Der Schwellenwert gilt auch nicht für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige.

  • Portugal. Der Erhebungsschwellenwert gilt nicht für gewerbliche juristische Personen.

  • Schweden. Der Schwellenwert gilt nicht für nicht in Schweden ansässige Steuerpflichtige, freiwillig für die USt registrierte Steuerpflichtige für die Vermietung von Immobilien, den Handel mit Anlagegold und Künstler.

  • Schweiz. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den weltweiten Umsatz. Der höhere Schwellenwert von 150.000 CHF gilt für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine und Einrichtungen des öffentlichen Interesses.

  • Türkei. Bestimmte kleine Einzelsteuerpflichtige, die von der Einkommensteuer befreit sind, sind auch von der USt befreit.

Referenzen