Leitfaden zur Steuer-ID in Saint Kitts und Nevis (TIN)
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Steueridentifikationsnummer (TIN)
Die Steueridentifikationsnummer (TIN) wird ausschließlich vom Saint Christopher and Nevis Inland Revenue Department (SKNIRD), der Steuerverwaltung des Landes, ausgestellt. Natürliche Personen, juristische Personen oder Einrichtungen erhalten bei der Registrierung eine TIN, sofern sie den vom SKNIRD verwalteten Lizenzen und Steuern unterliegen.
Ausgestellte TINs sind dauerhaft und ändern sich unter keinen Umständen. Viele vom SKNIRD ausgestellte Steuerdokumente, darunter Überweisungs-/Steuererklärungsformulare, Abrechnungen und Mahnungen, führen die TIN und/oder ein Steuerkonto prominent auf. Das Steuerkonto ist eine Kombination aus der TIN und der Steuertyp-Nummer, wobei die letzten zwei Ziffern die Steuertyp-Nummer darstellen und die vorangehenden Ziffern die TIN repräsentieren. Wenn die TIN eines Steuerpflichtigen beispielsweise 99999 lautet, weisen Körperschaftsteuer-Dokumente die Nummer 9999904 aus; Umsatzsteuer-Dokumente (VAT) die Nummer 9999945 und Quellensteuer-Dokumente die Nummer 9999936.
Die Steueridentifikationsnummern (TINs) sind auf dem Führerschein von St. Christopher (St. Kitts) & Nevis prominent abgebildet und erscheinen als erste Ziffernfolge in der Lizenznummer vor dem Bindestrich. Darüber hinaus besteht die Umsatzsteuer-TIN aus der grundlegenden TIN-Nummer mit einer zusätzlichen numerischen Ziffer von 1 bis 9 am Ende.
Die Liste aller Umsatzsteuer-Registranten wird auf der SKNIRD-Website veröffentlicht. Sie können die Liste hier einsehen.
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Häufig gestellte Fragen
Saint Kitts und Nevis hat keine Einkommensteuer — bedeutet das, dass mein Unternehmen keine Steuern zahlt?
Nein. Der Anspruch auf „keine Einkommensteuer" gilt nur für die persönliche Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden und Kapitalerträge für Einzelpersonen. Unternehmen sind weiterhin mehreren Steuern unterworfen: einer Steuer auf nicht eingetragene Unternehmen (UBT) von 4 % des Bruttoumsatzes für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die nicht nach dem Companies Act registriert sind; Umsatzsteuer (VAT) von 17 % auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen über dem Registrierungsschwellenwert; Körperschaftsteuer von 33 % für ansässige Unternehmen sowie Zölle auf importierte Waren. Ein Unternehmen, das ohne Registrierung für die entsprechenden Steuern tätig ist, riskiert Veranlagungen, Bußgelder und Zinsen durch das SKNIRD. [1] [2]
Ab welchem Zeitpunkt muss sich ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registrieren, und was ist der geteilte Schwellenwert?
Das SKNIRD wendet zwei separate Schwellenwerte an. Wenn Ihre steuerpflichtigen Leistungen hauptsächlich aus Waren bestehen, müssen Sie sich registrieren, sobald der kumulierte 12-Monats-Umsatz 150.000 EC$ übersteigt. Wenn Sie steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen — einschließlich Honorare, gewerbliche Mietverträge und Zeitteilungsverträge — liegt der Schwellenwert niedriger bei 96.000 EC$ über einen beliebigen rollierenden 12-Monatszeitraum. Das Überschreiten eines der beiden Schwellenwerte löst eine Pflichtregistrierung aus; das Überschreiten ohne eine Umsatzsteuer-TIN setzt Sie rückwirkend veranlagter Umsatzsteuer, einem Bußgeld von 10 % wegen verspäteter Registrierung und Zinsen aus. Eine freiwillige Registrierung unterhalb des Schwellenwerts ist zulässig. [1] [2]
Benötige ich eine TIN, auch wenn ich nur die CBI-Staatsbürgerschaft erhalten habe, aber kein Steueransässiger von Saint Kitts und Nevis bin?
Eine TIN wird nur an Personen ausgestellt, die für eine vom SKNIRD verwaltete Lizenz oder Steuer haftbar sind. Die CBI-Staatsbürgerschaft allein — ohne wirtschaftliche Tätigkeit, Eigentum oder Beschäftigung in der Föderation — begründet keine Steuerpflicht und erfordert daher keine TIN. Wenn Sie jedoch anschließend ein Bankkonto eröffnen, Eigentum mieten oder besitzen, gewerblich tätig werden oder steuerlich ansässig werden (183+ Tage pro Jahr), müssen Sie sich beim SKNIRD registrieren. Finanzinstitute in Saint Kitts und Nevis sind gemäß FATCA und CRS verpflichtet, TINs von Kontoinhabern zu erfassen, die in einer meldepflichtigen Jurisdiktion steuerlich ansässig sind. [1] [2]
Wird die Quellensteuer von Zahlungen an nicht ansässige Lieferanten und Auftragnehmer einbehalten?
Saint Kitts und Nevis erhebt eine Quellensteuer von 15 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von ansässigen Einrichtungen an Nicht-Ansässige aus Quellen innerhalb der Föderation gezahlt werden. Dies wird häufig missverstanden: Der Satz von 15 % gilt für passive Einkommensflüsse, nicht für marktübliche Dienstleistungshonorare, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an ausländische Auftragnehmer gezahlt werden. Quellensteuererklärungen und Zahlungen an das SKNIRD sind innerhalb von 15 Tagen nach dem Zahlungsdatum fällig. Nicht-Ansässige, die passive Einkünfte erhalten, sollten prüfen, ob ein Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA) oder ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Saint Kitts und Nevis und ihrem Heimatland einen ermäßigten Satz vorsieht. [1] [2]
Welche TIN-Meldepflichten gelten für Finanzinstitute im Rahmen von CRS und FATCA?
Alle in Saint Kitts und Nevis registrierten Finanzinstitute — einschließlich Banken, Anlageinstitute und bestimmte Versicherer — müssen sich im AEOI-Portal des SKNIRD registrieren und jährliche FATCA- und CRS-Berichte einreichen. Die FATCA-Meldung für den Zeitraum 2024 ist bis zum 29. August 2025 fällig; die CRS-Frist wurde bis zum 15. Juli 2025 verlängert. Institute müssen die TIN (oder ein funktionales Äquivalent) jedes Kontoinhabers, der in einer meldepflichtigen Jurisdiktion steuerlich ansässig ist, erfassen und validieren. Das Versäumnis der Registrierung oder der fristgerechten Einreichung löst Compliance-Hinweise des SKNIRD aus. Institute, die die FATCA/CRS-Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, können über den im Februar 2025 aktualisierten AEOI-Portal-Prozess die Abmeldung beantragen. [1] [2]
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