Leitfaden zu P-tal und V-tal auf den Färöern
P-tal (Färöische Personennummer)
Ein P-tal – wobei „p" für Person und „tal" auf Färöisch Nummer bedeutet – ist die primäre persönliche Identifikationsnummer, die von den Behörden auf den Färöern verwendet wird, insbesondere für Steuern, Lohnabrechnung und Sozialversicherung. Die Nummer wird von Landsfólkayvirlitið (dem Nationalen Einwohnermeldeamt) unter der Aufsicht des färöischen Innenministeriums ausgestellt.
Format des P-tal
Das P-tal ist ein neunstelliger Code. Die ersten sechs Ziffern kodieren das Geburtsdatum des Inhabers in der Reihenfolge TTMMJJ; die letzten drei Ziffern sind eine bei der Registrierung zugewiesene Privatsequenz. Beispielstruktur: TTMMJJ-XXX.
- Dauerhafte Einwohner und auf den Färöern geborene Personen erhalten automatisch ein Standard-P-tal über die kommunale Registrierung.
- Ausländische Arbeitnehmer, die sich mehr als 180 Tage in einem 12-Monatszeitraum aufhalten, werden als Einwanderer behandelt und müssen sich bei der Gemeinde registrieren, um ein Standard-P-tal zu erhalten.
- Ausländische Arbeitnehmer, die weniger als 180 Tage auf den Färöern tätig sind, benötigen ein vorläufiges P-tal, das mindestens 14 Tage vor der ersten Lohnzahlung beantragt werden muss. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können den Antrag direkt bei TAKS einreichen.
- Ein vorläufiges P-tal bleibt nach seinem Ablauf gespeichert; für einen weiteren Beschäftigungszeitraum auf den Färöern muss dieselbe Nummer reaktiviert werden, anstatt erneut einen Antrag zu stellen.
Ausländer und die Identifikationsnummer
Personen, die nicht auf den Färöern ansässig sind, aber nach färöischem Recht steuerpflichtig sind – zum Beispiel als Angestellte eines färöischen Unternehmens – erhalten von TAKS eine gesonderte Identifikationsnummer. Diese Nummer ähnelt strukturell dem Standard-P-tal, ist jedoch nicht identisch damit. Sowohl das Standard-P-tal als auch diese Identifikationsnummer sind dauerhaft und müssen nicht erneuert werden.
V-tal (Färöische Unternehmensnummer)
Vinnuskráin ist das interne Unternehmensregister von TAKS. Nach erfolgreicher Registrierung in Vinnuskráin weist TAKS ein V-tal (vinnutal) zu – das färöische Pendant zu dem, was im Deutschen gemeinhin als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Unternehmensteuernummer bezeichnet wird.
Format des V-tal
Das V-tal ist ein sechsstelliger numerischer Code. Er erscheint auf der gesamten Geschäftskorrespondenz, Umsatzsteuer-Rechnungen, Zollanmeldungen und offiziellen Einreichungen.
MVG (Färöische Umsatzsteuer)
Die färöische Umsatzsteuer wird als MVG (meirvirðirgjald) bezeichnet. Der Standardsatz beträgt 25 % und gilt für alle kommerziellen Verkäufe von Waren und steuerpflichtigen Dienstleistungen auf jeder Stufe der färöischen Lieferkette. Die Registrierungsschwelle liegt bei DKK 50.000 Jahresumsatz aus Waren und/oder Dienstleistungen.
Ausländische Unternehmen auf den Färöern
Ausländische Unternehmen, die auf den Färöern tätig sind, haben je nach Dauer und Art ihrer Präsenz unterschiedliche Pflichten:
Betriebsstätte (Engagements über 12 Monate). Das Unternehmen muss eine formelle Präsenz begründen, indem es bei TAKS ein Anmeldeformular zusammen mit einer Beschreibung der färöischen Geschäftstätigkeit, Kopien der Unternehmensregistrierung im Heimatland und der Unterschrift des verantwortlichen Managers oder Bürgen einreicht.
Keine Betriebsstätte. Unternehmen ohne färöische Adresse, die Waren oder MVG-pflichtige Dienstleistungen an färöische Kunden liefern und den Jahresumsatz von DKK 50.000 überschreiten, müssen:
- Sich für MVG bei TAKS registrieren.
- Einen ansässigen Vertreter auf den Färöern benennen, der gesamtschuldnerisch für alle MVG, Zinsen und Bußgelder haftet.
- Das von dem ausländischen Unternehmen und seinem Vertreter gemeinsam unterzeichnete TAKS-Anmeldeformular einreichen. Wenn der Vertreter eine Vollmacht besitzt, kann er beide Abschnitte unabhängig ausfüllen (die Vollmacht muss beigefügt werden).
Es gibt kein OSS-Äquivalent (One Stop Shop) der EU für die Färöer. Die Anforderung eines lokalen Vertreters kann nicht aufgehoben werden, unabhängig vom OSS-Registrierungsstatus des Unternehmens in der EU.
Einfuhrverpflichtungen. Gewerbliche Importeure müssen ihr V-tal in allen Zollanmeldungen angeben. Für Waren mit EU-Ursprung ist ein EUR.1-Ursprungszeugnis oder eine Rechnungserklärung erforderlich, um im Rahmen des Freihandelsabkommens EU–Färöer von Vorzugszollsätzen zu profitieren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein färöisches V-tal über EU-VIES prüfen, oder gibt es eine offizielle öffentliche Suche?
Nein. Die Färöer befinden sich außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets und haben keinen Ländercode in VIES, sodass V-tal-Nummern überhaupt nicht im EU-System erscheinen. [1] TAKS betreibt kein eigenständiges öffentliches V-tal-Suchportal vergleichbar mit VIES. Um den Registrierungsstatus eines färöischen Geschäftspartners zu überprüfen, wenden Sie sich direkt an TAKS unter [email protected] oder prüfen Sie, ob das sechsstellige V-tal auf den offiziellen Rechnungen des Partners aufgedruckt ist – MVG-registrierte Unternehmen sind verpflichtet, es auf allen Rechnungen anzugeben. EU-Buchhaltungssoftware, die Partnernummern automatisch gegen VIES prüft, wird jedes färöische V-tal als „nicht verifiziert" kennzeichnen; dies ist eine Systembeschränkung und kein Hinweis auf eine ungültige Nummer. [2]
Zahle ich färöische MVG auf Waren, die ich aus Dänemark oder einem anderen EU-Land einführe?
Ja – und das überrascht viele Erstimporteure. Obwohl das Freihandelsabkommen EU–Färöer Zölle auf die meisten Industriewaren mit EU-Ursprung abschafft, wird MVG von 25 % an der färöischen Grenze auf alle Waren unabhängig von ihrer Herkunft erhoben. [3] Das Freihandelsabkommen beseitigt die Zolllinie, nicht jedoch die MVG-Pflicht. Gewerbliche Importeure müssen bei TAKS registriert sein, ein V-tal besitzen und es in jeder Zollanmeldung angeben; TAKS kann die Freigabe sperren, wenn der Importeur nicht für MVG registriert ist. EU-Exporteuren muss bei in die Färöer versandten Waren ein EUR.1-Ursprungszeugnis oder eine Rechnungserklärung beigefügt sein, um von Vorzugszollsätzen zu profitieren; eine dänische Umsatzsteuer-Rechnung allein reicht nicht aus. [4]
Ein ausländisches Unternehmen überschreitet die MVG-Schwelle von DKK 50.000 beim Verkauf an färöische Kunden – muss es einen lokalen Vertreter bestellen?
Ja. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte auf den Färöern, die Waren oder MVG-pflichtige Dienstleistungen im Wert von mehr als DKK 50.000 pro Jahr an färöische Kunden liefern, müssen sich bei TAKS für MVG registrieren und einen ansässigen Vertreter bestellen, der gesamtschuldnerisch für alle geschuldeten MVG-Beträge einschließlich Bußgeldern haftet. [5] Es gibt keinen OSS-ähnlichen Fernregistrierungsweg: die Vertreterbestellung ist verpflichtend und kann nicht aufgehoben werden. Der Vertreter und das ausländische Unternehmen müssen das TAKS-Anmeldeformular gemeinsam unterzeichnen; wenn der Vertreter eine Vollmacht besitzt, kann er beide Abschnitte ausfüllen und die Vollmacht beifügen. MVG-Erklärungen werden vierteljährlich über das Online-Portal Vinnugluggin eingereicht. [6]
Wie bestimmt die 180-Tage-Regel, ob ein ausländischer Arbeitnehmer volle oder begrenzte färöische Einkommensteuer schuldet?
Arbeitnehmer, die sich bis zu 180 Tage in einem 12-Monatszeitraum auf den Färöern aufhalten, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht: Es werden pauschal 42 % des Brutto-A-Einkommens (Beschäftigungseinkommen) an der Quelle einbehalten, ohne persönlichen Freibetrag, ohne Kindergeldfreibetrag und ohne Zinszuschuss. [7] Zusätzlich zur 42 % gilt ein Arbeitsmarktbeitrag von 3 %. Der Arbeitgeber behält den vollen Betrag vor der Zahlung ein, sodass Auftragnehmer auf ihrer ersten Rechnung oft weniger als erwartet erhalten. Wenn der kumulierte Aufenthalt die 180 Tage innerhalb desselben 12-Monats-Fensters überschreitet, gilt die volle Steuerpflicht rückwirkend für diesen Zeitraum. Das nordische multilaterale Steuerabkommen verhindert eine Doppelbesteuerung zwischen den Färöern und anderen nordischen Ländern, reduziert jedoch nicht den 42-prozentigen Satz bei beschränkter Steuerpflicht. [8]
Muss sich ein ausländischer Anbieter digitaler Dienste oder SaaS für färöische MVG registrieren, und kann er das EU-OSS-Verfahren nutzen?
Das EU-OSS-Verfahren gilt nicht für die Färöer, die sich außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets befinden. [9] Ein ausländischer SaaS- oder Digitalinhalt-Anbieter, der Leistungen an färöische Kunden erbringt, muss MVG-Pflichten unabhängig nach färöischem Recht prüfen. Sobald die jährlichen Lieferungen an färöische Kunden DKK 50.000 übersteigen, muss der Anbieter sich bei TAKS registrieren, einen ansässigen Vertreter bestellen und vierteljährliche MVG-Erklärungen über das Portal Vinnugluggin einreichen. Anbieter, die sich auf ihre EU-Umsatzsteuer- oder OSS-Registrierung verlassen, um färöische Kunden abzudecken, sind für färöische Zwecke nicht registriert und riskieren ausstehende MVG zuzüglich Zinsen; es gibt keine veröffentlichte Entscheidung, die rein digitale Lieferungen von der lokalen Vertreterpflicht befreit. [10]
Mein Arbeitgeber hat mein vorläufiges P-tal beantragt, aber ich kann immer noch kein Gehalt erhalten – was ist schiefgelaufen?
Die häufigste Ursache ist eine unzureichende Vorlaufzeit. TAKS verlangt, dass der Antrag auf ein vorläufiges P-tal mindestens 14 Tage vor dem ersten Lohnzahlungstermin eingereicht wird; später eingegangene Anträge lassen keine Zeit für die Bearbeitung, und Löhne dürfen ohne die eingetragene Nummer gesetzlich nicht ausgezahlt werden. [11] Ein zweites häufiges Problem betrifft rückkehrende Arbeitnehmer: Wenn Sie zuvor ein vorläufiges P-tal hatten, bleibt die Nummer gespeichert, wird jedoch deaktiviert. Sie benötigen keinen neuen Antrag – Ihr Arbeitgeber muss TAKS kontaktieren, um die bestehende Nummer zu reaktivieren, bevor Löhne verarbeitet werden können. Reaktivierungsanträge sind schriftlich bei TAKS einzureichen. Arbeitnehmer außerhalb von Tórshavn können sich auch bei der örtlichen Gemeinde oder dem färöischen Einwanderungsamt (Útlendingastovan) beraten lassen. [12]
Verwandte Ressourcen
- Dänemark TIN – CPR- und CVR-Leitfaden
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- Norwegen TIN-Leitfaden
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- USt-Registrierungsschwellenwerte weltweit
- Weltweites Verzeichnis der USt- und Steuer-ID-Bezeichnungen
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