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Wie man eine VATIN in Oman überprüft

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VATIN-Überprüfung auf der TaxOman-Website

Sie können die Gültigkeit einer VATIN auf der TaxOman-Website kostenlos prüfen. Sie können den VATIN-Suchdienst hier aufrufen. Mit diesem Tool können Sie ein Unternehmen anhand der VATIN suchen. Dieses Suchtool unterstützt auch die Suche nach der Steuerausweisnummer.

So überprüfen Sie eine omanische VATIN:

  1. Rufen Sie das TaxOman-Steuerdatenvalidierungsportal auf.
  2. Geben Sie die VATIN (z. B. OM1100000300) oder die zugehörige Steuerausweisnummer ein.
  3. Senden Sie die Anfrage — das Ergebnis erscheint mit einem Zeitstempel.
VATIN-Suche
VATIN-Suche

Beispiel-VATIN: OM1100000300

Eine erfolgreiche Überprüfung der VATIN über das TaxOman-Suchtool gibt folgende Details zurück:

  • Name
  • VATIN
  • Wirksamkeitsdatum
  • Zeitstempel
Erfolgreiche VATIN-Überprüfung auf der taxoman-Website
Erfolgreiche VATIN-Überprüfung

Weitere Informationen zu omanischen Steuerkennungen finden Sie in unserem Oman-Steuer-ID-Leitfaden.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist das Format einer omanischen VATIN, und wie ist sie aufgebaut?

Eine omanische VATIN besteht aus 12 Zeichen: Präfix OM gefolgt von 10 Ziffern (z. B. OM1100000300). Das OM-Präfix unterscheidet sie von anderen GCC-USt-Systemen. Der numerische Teil wird sequenziell von der omanischen Steuerbehörde (OTA) vergeben. Die VATIN muss auf allen USt-Rechnungen zusammen mit dem 5%igen Steuersatz und dem USt-Betrag in OMR erscheinen. [1]

Was bedeutet das „Wirksamkeitsdatum" im VATIN-Überprüfungsergebnis?

Das Wirksamkeitsdatum ist der Zeitpunkt, ab dem die USt-Registrierung des Lieferanten aktiv wurde — das Datum, ab dem er rechtlich berechtigt war, omanische USt zu berechnen und USt-Rechnungen auszustellen. Für Vorsteueransprüche (ITC) gilt: Jegliche USt, die auf einer Rechnung berechnet wird, die vor dem Wirksamkeitsdatum des Lieferanten datiert ist, kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, da der Lieferant zu diesem Zeitpunkt nicht registriert war. Bestätigen Sie immer das Wirksamkeitsdatum bei der Überprüfung von VATINs für neue Lieferanten. [1]

Die VATIN meines omanischen Lieferanten wird im TaxOman-Portal nicht gefunden — was soll ich tun?

Mögliche Ursachen: (1) Formatfehler — versuchen Sie die Suche nach Steuerausweis oder TIN, wenn die VATIN-Suche fehlschlägt; (2) Verzögerung bei neuer Registrierung — neue USt-Registrierungen können 3 bis 7 Tage dauern, bis sie im öffentlichen Portal erscheinen; (3) Abgemeldet — der Lieferant hat sich möglicherweise freiwillig oder wegen Nichteinhaltung abgemeldet; (4) Falsche Nummer — bestätigen Sie dies anhand der von der OTA ausgestellten USt-Registrierungsbescheinigung des Lieferanten. Wenn die Nummer tatsächlich nicht gefunden wird, behandeln Sie die Rechnung als nicht mehrwertsteuerpflichtig und machen Sie keine Vorsteuer geltend. [1]

Kann ich Vorsteueransprüche auf USt geltend machen, die an einen Lieferanten gezahlt wurde, dessen VATIN ich nicht überprüft habe?

Gemäß dem omanischen USt-Gesetz (Königlicher Erlass 121/2020) können Vorsteueransprüche nur auf USt von registrierten Lieferanten geltend gemacht werden. Die OTA kann Vorsteueransprüche ablehnen, wenn die VATIN des Lieferanten nicht aktiv war, und der Zahlende trägt die Verantwortung für die Überprüfung. Bewahren Sie das TaxOman-Überprüfungsergebnis (mit seinem Zeitstempel) als Prüfungsnachweis für jeden Lieferanten auf. Bei laufenden Lieferantenbeziehungen überprüfen Sie die VATIN regelmäßig erneut, um eine kontinuierliche aktive Registrierung zu bestätigen. [1]

Sind GCC-USt-Nummern (Oman, Saudi-Arabien, UAE) austauschbar?

Nein. Jedes GCC-Land hat sein eigenes unabhängiges USt-System. Die omanische USt (5 %, OM + 10 Stellen), die saudi-arabische USt (15 %, 15-stellige TIN) und die UAE-USt (5 %, 15-stellige TRN) sind vollständig separate Systeme — eine Registrierung in einem Land verleiht keinen USt-Status in einem anderen. Unternehmen, die in mehreren GCC-Ländern tätig sind, müssen sich in jedem Land separat registrieren und unterschiedliche VATINs führen. [1]

Was muss eine omanische USt-Rechnung enthalten, damit Vorsteueransprüche gültig sind?

Eine gültige omanische USt-Rechnung muss enthalten: (1) „Steuerrechnung" auf Arabisch und/oder Englisch; (2) Name, Adresse und VATIN des Lieferanten; (3) Rechnungsdatum und eindeutige fortlaufende Nummer; (4) Name und Adresse des Kunden; (5) Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, Menge, Stückpreis; (6) Gesamtbetrag vor USt; (7) USt-Satz (5 %) und USt-Betrag in OMR; (8) Gesamtbetrag einschließlich USt. Für B2B-Vorsteueransprüche sollte auch die VATIN des Käufers angegeben werden. Vereinfachte Rechnungen (ohne Käuferdetails) sind für Einzelhandelsumsätze unter OMR 500 zulässig. [1]


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