Wie man eine EORI-Nummer in der EU überprüft
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Die EORI-Nummer, eine Abkürzung für Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (englisch: Economic Operators Registration and Identification), ist eine wichtige Kennung, die für die Zollabfertigung im Zollgebiet der Europäischen Union erforderlich ist. Diese obligatorische EORI-Registrierungsnummer ist für verschiedene Zollvorgänge unverzichtbar, darunter die Einfuhr von Waren in die EU, die Ausfuhr aus der EU und Transitbewegungen durch EU-Mitgliedstaaten.
Diese eindeutige EORI-Identifikationsnummer wird Wirtschaftsbeteiligten und Einzelpersonen zugewiesen, die am internationalen Handel mit der EU beteiligt sind. Jedes Unternehmen oder jede Einzelperson mit Niederlassung in der Europäischen Union sowie diejenigen außerhalb des EU-Gebiets, die an EU-Zollaktivitäten beteiligt sind, müssen eine EORI-Nummer beantragen, um den Vorschriften zu entsprechen und einen reibungsloseren grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen.
EORI-Überprüfung auf der Website der Europäischen Kommission
Die EORI-Nummer-Suche ist auf der Website der Europäischen Kommission kostenlos verfügbar. Sie können die EORI-Suche hier aufrufen. In diesem Register können Sie ein Unternehmen anhand seiner EORI-Nummer suchen.
Beispiel-EORI: FI2655044-9, NL863997260, NL812544353, DE5834171
| EORI-Überprüfung in der EU |
Eine erfolgreiche Überprüfung der EORI im EORI-Nachschlagewerk gibt folgende Details zurück:
- Anfragedatum
- Status — Diese EORI-Nummer ist gültig oder ungültig
- EORI-Name
- Adresse
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Stadt
- Landesname
| Erfolgreiche EORI-Überprüfung |
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer EORI-Nummer und einer USt-IdNr, und welche ist für EU-Zollanmeldungen erforderlich?
Eine EORI-Nummer ist speziell für Zollanmeldungen bei der Ein- oder Ausfuhr in die bzw. aus der EU erforderlich und wird durch den EU-Zollkodex (Verordnung 952/2013) geregelt. Eine USt-IdNr identifiziert ein Unternehmen für steuerliche Zwecke im EU-Mehrwertsteuersystem. Es handelt sich um unterschiedliche Kennzeichen: Ein Unternehmen kann eine USt-IdNr ohne EORI (keine Zolltätigkeit) und eine EORI ohne USt-IdNr (z. B. nicht mehrwertsteuerlich registrierte Importeure) besitzen. Für die Zollabfertigung von Waren, die die EU betreten oder verlassen, ist eine EORI zwingend erforderlich — die USt-IdNr allein reicht nicht aus. [1]
Mein Unternehmen außerhalb der EU versendet Waren an EU-Kunden — benötige ich eine eigene EORI oder kann ich die eines Spediteurs verwenden?
Bei DDP-Incoterms (Verkäufer verantwortlich für Zollabwicklung) benötigen Nicht-EU-Verkäufer eine eigene EU-EORI. Unter DAP/DDU-Incoterms übernimmt der EU-Käufer die Zollabwicklung mit seiner eigenen EORI. Spediteure können als indirekte Zollvertreter mit ihrer eigenen EORI auftreten, werden dabei jedoch gesamtschuldnerisch für Zollschulden haftbar. Seit Juli 2021 hat das IOSS/OSS-Regelwerk die Mehrwertsteuererhebung im E-Commerce geändert, ohne jedoch die EORI-Pflicht für Zollanmeldungen bei Waren über 150 € aufzuheben. [1] [2]
Das EORI-Nachschlagewerk der Europäischen Kommission zeigt eine EORI als gültig an, aber der britische Zoll hat sie abgelehnt — warum?
Seit dem Brexit (1. Januar 2021) sind britische EORI-Nummern (mit GB-Präfix) und EU-EORI-Nummern separate Register. Eine EU-EORI ist für britische Zollverfahren nicht gültig, und eine GB-EORI ist für EU-Zollanmeldungen nicht gültig. Unternehmen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU handeln, benötigen sowohl eine GB-EORI (von HMRC) als auch eine EU-EORI (von einem EU-Mitgliedstaat). Das Portal der Europäischen Kommission deckt nur EU-Mitgliedstaaten ab — es liefert keine Ergebnisse für britische GB-Nummern. [1] [2]
Was ist das korrekte Format einer EORI-Nummer?
EU-EORI-Nummern bestehen aus dem zweistelligen ISO-Ländercode gefolgt von bis zu 15 alphanumerischen Zeichen. Länderspezifische Formate: DE: DE + 15 Ziffern; FR: FR + SIRET (14 Ziffern); NL: NL + 9 Ziffern; FI: FI + 7 Ziffern + Bindestrich + Prüfziffer (z. B. FI2655044-9). Die meisten EU-Mitgliedstaaten verwenden ihre lokale Unternehmensregisternummer als EORI-Suffix. Falls ein Lieferant eine EORI ohne das zweistellige Länderpräfix angibt, ist diese nicht gültig — das Präfix ist zwingend erforderlich. [1]
Kann eine EORI-Nummer widerrufen werden, und was passiert mit Zollanmeldungen, die mit einer widerrufenen EORI eingereicht wurden?
Ja. Zollbehörden können eine EORI widerrufen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte aufgehört hat zu existieren, Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder falsche Angaben gemacht hat. Das EU-Portal zeigt widerrufene EORIs als „ungültig“ an. Nach dem Widerruf eingereichte Zollanmeldungen sind nicht konform und können dazu führen, dass Waren vom Zoll festgehalten werden, Bußgelder verhängt werden und alle an der Transaktion beteiligten Parteien haften. Unternehmen sollten regelmäßig ihre eigene EORI sowie die der für sie handelnden Zollagenten auf Gültigkeit prüfen. [1]
Ist die EORI-Überprüfung für den AEO-Status ausreichend?
Nein — EORI-Verifizierung und AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) sind separate Prüfungen. Das EORI-Portal bestätigt grundlegende Registrierungsdaten, jedoch nicht den AEO-Status. Der AEO-Status gewährt Zollvereinfachungen und muss separat über die öffentliche AEO-Liste der Europäischen Kommission im EU-Zollhändlerportal (CTP) geprüft werden. [1]
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