Leitfaden zur Steuer-ID auf den Seychellen (TIN)
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TIN
Auf den Seychellen gilt die Besteuerung in erster Linie für Unternehmen und nicht für Einzelpersonen. Die Einkommensteuer, die auf Arbeitnehmerentgelte durch Quellensteuer erhoben wird, die von Arbeitgebern verwaltet wird, erfordert die Steueridentifikationsnummer (TIN) des Arbeitgebers für Zahlungszwecke. Arbeitnehmer selbst erhalten keine TIN; nur der Arbeitgeber besitzt diesen Identifikator. Die Seychelles Revenue Commission (SRC) stellt ausschließlich TINs aus, die für alle Steuerzahlungen verwendet werden und auf der Business Activity Statement (BAS) ausgewiesen sind, einem Pflichtformular, das mit monatlichen Zahlungen eingereicht wird. Jede TIN wird automatisch vom Computersystem generiert und ist für jeden Steuerpflichtigen eindeutig. Sobald ein Unternehmen seinen Betrieb einstellt, kann seine TIN nicht dupliziert oder neu ausgestellt werden.
Format
Die Steueridentifikationsnummer (TIN) ist eine neunstellige Kennung, die über einen Algorithmus generiert wird und eine Prüfsummenanforderung erfüllt.
Beispiel: 742864808
Offizielle Datenbank: TIN-Suche
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Häufig gestellte Fragen
Kann eine Seychellen-IBC eine TIN direkt bei der SRC beantragen, oder muss sie einen registrierten Vertreter einschalten?
Eine IBC kann nicht direkt bei der Seychelles Revenue Commission eine TIN beantragen. Jeder Antrag muss über den lizenzierten seychellischen registrierten Vertreter des Unternehmens eingereicht werden, der das IBC-Registrierungsformular im Namen des Unternehmens einreicht. [1] Die SRC teilt die TIN innerhalb von 24 Stunden nach einer vollständigen Einreichung zu, sofern die IBC in gutem Ansehen steht und ihre Buchhaltungsunterlagen an der Registered-Office-Adresse auf den Seychellen aufbewahrt. Wenn das Unternehmen keine tatsächliche Geschäftstätigkeit hat — nur Banknutzung —, hat die SRC die direkte TIN-Ausstellung für diesen Zweck ausgesetzt und bietet stattdessen eine Steuerwohnsitzbescheinigung als anerkannte Bankalternative an. [2]
Meine EU-Bank fordert eine TIN für meine Seychellen-IBC, sonst wird sie mein Konto einfrieren. Was soll ich tun?
Dies ist ein weithin bekannter Konfliktpunkt in Offshore-Geschäftsforen. Banken, die gemäß den OECD-Common-Reporting-Standard-Verpflichtungen operieren, müssen für jeden Unternehmenskontoinhaber eine TIN oder einen gleichwertigen Steueridentifikator erfassen. Wenn die TIN Ihrer IBC für Geschäftszwecke ausgestellt wurde, geben Sie diese an. Wenn Ihre IBC nur für Bankzwecke strukturiert wurde und die SRC keine TIN ausgestellt hat, holen Sie sich eine Steuerwohnsitzbescheinigung von der SRC — dies ist der offiziell anerkannte Ersatz, den die SRC bereitstellt, wenn eine vollständige TIN nicht anwendbar ist. [1] Legen Sie diese Bescheinigung zusammen mit Ihren Unternehmensdokumenten vor, um die CRS-Sorgfaltspflichtanforderungen der Bank zu erfüllen. Das Versäumnis zu antworten riskiert, dass die Bank einen Verdachtsmeldebericht bei Strafverfolgungsbehörden einreicht. [2]
Was ist die Frist für die Registrierung bei der SRC nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, und welche Strafen gelten bei Versäumnis?
Jedes neue Unternehmen — einschließlich einer inländischen Gesellschaft, eines Einzelunternehmers oder einer IBC mit seychellischen Einkünften — muss sich bei der SRC registrieren und eine TIN innerhalb von 28 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erhalten. Arbeitgeber müssen darüber hinaus alle Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach der Einstellung registrieren. [3] Das Versäumnis der Business Activity Statement-Zahlungsfrist löst eine Verzugszinsstrafe von 15 % der ausstehenden Steuer zuzüglich täglicher Zinsen auf den unbezahlten Saldo bis zur vollständigen Begleichung aus. Die Quellensteuer auf Arbeitnehmerentgelte muss innerhalb von 21 Tagen nach Ende des jeweiligen Monats mit dem BAS-Formular an die SRC abgeführt werden. [4]
Muss ein ausländisches Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen auf den Seychellen verkauft, einen lokalen Umsatzsteuervertreter benennen, um sich zu registrieren?
Ja. Jedes nicht ansässige Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtige Leistungen auf den Seychellen erbringt und entweder eine Betriebsstätte dort hat oder den obligatorischen Registrierungsschwellenwert überschreitet — SCR 2 Millionen im jährlichen steuerpflichtigen Umsatz ab dem 1. Januar 2025 — muss einen auf den Seychellen ansässigen Umsatzsteuervertreter benennen, bevor es sich registriert. [3] Die SRC kann ausländische Registranten auch zum Zeitpunkt der Registrierung zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verpflichten. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen SCR 100.000 und SCR 2 Millionen können sich ab dem 1. Januar 2025 freiwillig registrieren. Der Vertreter ist gemeinsam für Umsatzsteuer-Einreichungen und -Zahlungen verantwortlich, daher ist die Wahl eines lizenzierten lokalen Vertreters entscheidend. [5]
Schuldet eine IBC, die ausschließlich ausländische passive Einkünfte erzielt, weiterhin die seychellische Unternehmenssteuer, und welche wirtschaftliche Substanz ist erforderlich?
Eine seychellische IBC, die ausländische passive Einkünfte erzielt — Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen — kann von der Unternehmenssteuer befreit bleiben, aber nur, wenn sie ausreichende wirtschaftliche Substanz auf den Seychellen nachweist. Seit dem Business Tax (Amendment) Act, der die Regeln an EU-Anforderungen angepasst hat, müssen IBCs, die Teil einer multinationalen Gruppe sind und solche passiven Einkünfte erzielen, nachweisen, dass strategische Entscheidungen getroffen und Risiken von den Seychellen aus verwaltet werden. [6] Reine Beteiligungsholding-IBCs erfüllen einen leichteren Standard: Beibehaltung eines lokalen registrierten Vertreters, eines eingetragenen Büros und Erfüllung der gesetzlichen Einreichungspflichten. IBCs, die den Substanztest nicht bestehen, werden mit der progressiven inländischen Unternehmenssteuer belastet — 0 % auf die ersten SCR 150.000 für Einzelunternehmer, 15 % bis SCR 1 Million und 33 % auf Einkommen über diesem Betrag für bestimmte Sektoren. [7]