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Libanon Steuer-ID — Leitfaden zur Steueridentifikationsnummer (TIN)

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TIN

Das libanesische Finanzministerium (MOF) vergibt eine einheitliche Steueridentifikationsnummer (TIN), die alle Steuerkategorien abdeckt — einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Zölle und Immobiliengebühren. Die TIN ist nicht auf jährliche Steuererklärungseinreicher beschränkt: Jede Person oder Einheit mit einer Steuerverpflichtung, einschließlich Immobilieneigentümer unterhalb der Einreichungsschwelle, muss eine besitzen.

Die Einnahmedirektion weist eine TIN zu an:

  • Einzelpersonen, die einzeln, als Gesellschaftsbeteiligte, Aktionäre eines Unternehmens, Immobilieneigentümer im Libanon oder Steuerpflichtige von Erbschaft oder anderen Steuern tätig sind.
  • Freiberufler, Betriebe, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen.
  • Arbeitnehmer, die auf libanesischem Boden tätig sind, unabhängig vom Wohnsitzstatus ihres Arbeitgebers.
  • Staatliche Einrichtungen, Gemeinden, Verbände oder jede Einheit mit Steuerverpflichtungen.

Die persönliche TIN einer Einzelperson unterscheidet sich von der TIN, die jedem Geschäftsunternehmen zugewiesen wird, an dem sie beteiligt ist. Ein Alleininhaber, der ein Einzelunternehmen betreibt, hält daher mindestens zwei TINs: eine als natürliche Person und eine für das Unternehmen.

TIN-Format

Das libanesische TIN-Format unterscheidet sich je nach Steuerpflichtigem:

Einzelpersonen erhalten eine rein numerische Seriennummer ohne Buchstaben oder Suffixe. Die Nummer wird sequenziell von der Einnahmedirektion vergeben und enthält keine eingebettete Prüfziffer oder Datumskomponente.

Für Umsatzsteuer registrierte Unternehmen haben ihre TIN gefolgt von einem Bindestrich und einem dreistelligen Aktivitätscode:

SuffixBedeutung
-601Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer (standardmäßig umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen)
-603Umsatzsteuererstattung — Exporteur oder Lieferant mit Nullsatz
-604Umsatzsteuererstattung — Diplomatische Missionen und befreite Körperschaften

Beispiel: Ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen kann in offiziellen MOF-Dokumenten und auf Rechnungen als 12345678-601 erscheinen. Unternehmen, die Exporterstattungen beanspruchen, verwenden dieselbe Basisnummer mit dem Suffix -603.

Die offizielle OECD-CRS-Dokumentation bestätigt diese geteilte Struktur: Einzelpersonen geben ihre numerische Seriennummer alleine an, während Unternehmen die vollständige Nummer einschließlich des relevanten dreistelligen Suffixes vorlegen. [1]

Umsatzsteuer-Registrierung

Pflichtschwelle (ab 2024): Jede steuerpflichtige Person, deren Gesamtumsatz in einem bis vier aufeinanderfolgenden Quartalen LL 5 Milliarden übersteigt, muss sich für die Umsatzsteuer beim MOF registrieren. Libanons Haushaltsgesetz 2024 erhöhte diese Schwelle dramatisch von der vorherigen Grenze von LL 100 Millionen. Unternehmen, die unter der alten Schwelle von LL 100 Millionen registriert waren und deren Umsatz in den Jahren 2020–2023 nie LL 5 Milliarden überschritten hat, können eine Abmeldung beantragen. [2]

Importeure und Exporteure unterliegen der Umsatzsteuer unabhängig vom Umsatz — für den grenzüberschreitenden Warenhandel gilt keine Schwelle.

Umsatzsteuersatz: Der Standardsatz beträgt 11 %. Im Februar 2026 genehmigte das libanesische Kabinett einen Vorschlag zur Anhebung auf 12 %, aber die Umsetzung erfordert eine formale parlamentarische Gesetzgebung, bevor sie erhoben werden kann. Unternehmen sollten das Amtsblatt (finance.gov.lb) auf das erlassende Gesetz überwachen, bevor sie die Rechnungssätze ändern.

Quellensteuer für Nicht-Ansässige

Ab dem 1. April 2024 erhöhte der Libanon die Quellensteuersätze auf Zahlungen an nicht ansässige Lieferanten:

ZahlungsartSatz (ab 1. Apr. 2024)Vorheriger Satz
Verkauf von Waren / Ausrüstung3,4 %2,25 %
Erbringung von Dienstleistungen8,5 %7,5 %

Der libanesische Zahler ist verantwortlich für den Abzug der Quellensteuer und deren Abführung an das MOF. Nicht ansässige Personen, die libanesisches Einkommen erzielen, werden nur durch Quellensteuer besteuert — sie reichen keine libanesische Einkommensteuererklärung ein. [3]

TIN-Registrierung für ausländische Unternehmen

Jede ausländische Unternehmensfiliale, die beim libanesischen Handelsregister eingetragen ist, muss beim MOF innerhalb von zwei Monaten nach diesem Registrierungsdatum einen Antrag auf Geschäftsaufnahme stellen oder eine Strafe von LBP 2.000.000 zahlen. Der Antrag geht an die Einnahmedirektion (Abteilung für Einkommensteuer) und muss den Handelsregisterauszug, die Satzung übersetzt ins Arabische und die Identifikationsdokumente des ernannten Filialdirektors umfassen.

Eine separate Registrierung bei der Nationalen Sozialversicherungskasse (NSSF) und dem Arbeitsministerium ist innerhalb eines Monats nach der Gründung erforderlich. Die TIN wird nach erfolgreicher Abschluss der MOF-Registrierung ausgestellt. Wenn der Umsatz des Unternehmens LL 5 Milliarden übersteigt, folgt die Umsatzsteuer-Registrierung und die TIN erhält das Suffix -601.

Bankgeheimnis und CRS

Libanons Gesetz Nr. 1 vom April 2025 beendete den Bankgeheimnis-Rahmen von 1956 und gewährte der Bankenaufsicht und der Zentralbank mit rückwirkender Wirkung für die vorangegangenen zehn Jahre (zurück bis 2015) Zugang zu Kontodaten. Der Libanon nimmt seit dem Gesetz Nr. 55/2016 am OECD-Common Reporting Standard (CRS) teil: Libanesische Finanzinstitute identifizieren Kunden, die in CRS-Partnerländern steuerpflichtig sind, und melden diese Konten automatisch an die Partnerjurisdiktionen. [1]

Ausländische Staatsangehörige mit einem libanesischen Bankkonto sollten sicherstellen, dass ihr CRS-Selbstauskunftsformular ihre heimische TIN korrekt angibt, um eine Fehlklassifizierung zu vermeiden.


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Häufig gestellte Fragen

Eine ausländische Unternehmensfiliale hat die zweimonatige MOF-Registrierungsfrist nach der Handelsregistereintragung versäumt. Was ist die Strafe, und wie wird die TIN erhalten?

Jede ausländische Unternehmensfiliale, die beim Handelsregister eingetragen ist, muss beim MOF innerhalb von zwei Monaten nach der Registrierung einen Antrag stellen oder eine Strafe von LBP 2.000.000 zahlen. [4] Der Antrag erfordert den Handelsregisterauszug, die ins Arabische übersetzte Satzung und die Dokumente des Filialdirektors. Die Strafe befreit nicht von der Registrierungspflicht — die Filiale muss sich trotzdem registrieren und wird rückwirkend Steuern aus dem versäumten Zeitraum schulden. Eine separate NSSF- und Arbeitsministerium-Registrierung ist innerhalb eines Monats nach der Gründung fällig. Nach der Registrierung stellt das MOF eine numerische TIN aus; wenn der Umsatzsteuerpflichtige LL 5 Milliarden übersteigt, erhält das Unternehmen das Suffix -601. [4]

Der Libanon hat die USt-Registrierungsschwelle 2024 auf LL 5 Milliarden angehoben. Kann ein Unternehmen, das zuvor unterhalb dieser Schwelle registriert war, jetzt die Registrierung aufheben?

Ja. Das Haushaltsgesetz 2024 erhöhte die Pflicht-Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle von LL 100 Millionen auf LL 5 Milliarden in einem bis vier aufeinanderfolgenden Quartalen. Unternehmen, deren Gesamtumsatz in einem der Jahre 2020 bis 2023 unter LL 5 Milliarden lag und die unter der alten Schwelle registriert waren, können beim MOF einen Abmeldeantrag stellen. [2] Nach der Abmeldung wird das Suffix -601 der TIN des Unternehmens entfernt, und es ist nicht mehr verpflichtet, Umsatzsteuererklärungen abzugeben oder Umsatzsteuerrechnungen auszustellen. Importeure und Exporteure unterliegen der Umsatzsteuer unabhängig vom Umsatz und können auf dieser Grundlage keine Abmeldung vornehmen. [2]

Das libanesische Kabinett hat Anfang 2026 eine Anhebung der Umsatzsteuer von 11 % auf 12 % genehmigt. Wann müssen Unternehmen umstellen, und was passiert bei falschen Rechnungssätzen?

Die Kabinettsgenehmigung allein berechtigt nicht zur Erhebung von Umsatzsteuer von 12 % — die Erhöhung erfordert ein formales Gesetz, das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. [5] Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen (erkennbar am Suffix -601) müssen finance.gov.lb auf das erlassende Gesetz überwachen. Die Anwendung von 12 % vor der Veröffentlichung im Amtsblatt schafft eine Überhebungshaftung; das Verbleiben bei 11 % nach der Veröffentlichung schafft eine Unterhebungshaftung. Für Rechnungen, die während einer etwaigen Übergangsperiode mit falschem Satz ausgestellt wurden, sind Gutschriften erforderlich. [5]

Als nicht ansässiges Unternehmen, das Dienstleistungen an libanesische Unternehmen verkauft — welche Quellensteuer wird der libanesische Zahler abziehen, und wie interagiert dies mit TIN-Verpflichtungen?

Ab dem 1. April 2024 müssen libanesische Unternehmen, die nicht ansässige Dienstleistungsanbieter bezahlen, 8,5 % des Bruttobetrags einbehalten (von 7,5 % erhöht); Zahlungen für Waren werden mit 3,4 % einbehalten (von 2,25 % erhöht). [3] Der libanesische Zahler ist für die Abführung des einbehaltenen Betrags an das MOF verantwortlich. Nicht Ansässige, die ausschließlich über Quellensteuer besteuert werden, benötigen keine libanesische TIN oder eine separate Umsatzsteuer-Registrierung, sofern sie keine physische Präsenz oder Filiale im Libanon etablieren. Nicht Ansässige mit einer Niederlassung im Libanon, die LL 5 Milliarden Umsatz überschreitet, müssen sich jedoch für die Umsatzsteuer registrieren und eine -601-TIN erhalten. [3]

Libanons Haushaltsplan 2026 sieht einen 3%igen Zollvorschuss auf Importeure mit ausstehenden Steuererklärungen vor. Wie betrifft dies Unternehmen mit einer libanesischen TIN?

Artikel 31 von Libanons Haushaltsentwurf 2026 weist die Zolldirektion an, einen 3%igen Vorschuss auf den deklarierten Zollwert bei jedem Import eines Steuerpflichtigen zu erheben, der für kein Jahr der drei dem Importjahr vorangegangenen Jahre Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht hat. [6] Der Vorschuss wird auf die endgültige Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet — es ist ein Vorerhebungsmechanismus, keine zusätzliche Steuer. Jedes Unternehmen mit einer libanesischen TIN, das Waren importiert, muss sicherstellen, dass alle G1-, G2-, G3- und G5-Deklarationseinreichungen im MOF-System aktuell sind, bevor es die Zollabfertigung durchführt, um den 3%igen Abzug an der Grenze zu vermeiden. [6]

Der Libanon hat wiederholt Fristen für Einkommensteuererklärungen verlängert. Gibt es Strafen für das Einreichen nach der ursprünglichen gesetzlichen Frist, aber innerhalb der vom MOF angekündigten Verlängerung?

Das Einreichen innerhalb einer offiziell veröffentlichten Verlängerungsperiode zieht keine Verspätungsstrafe nach sich — die Verlängerung setzt die Frist rechtlich zurück. Die MOF-Entscheidungen 897/1, 898/1 und 899/1 (Oktober 2025) verlängerten die jährlichen Einkommensteuer-Einreichungsfristen für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 auf den 30. November bzw. 30. Dezember 2025, je nach Unternehmenstyp. [7] Jeder fällige Steuerbetrag unterliegt jedoch weiterhin Zinsen gemäß Artikel 74 der Abgabenverfahrensordnung ab der ursprünglichen gesetzlichen Frist, unabhängig von der Einreichungsverlängerung. Unternehmen, die sogar die verlängerten Fristen versäumten, sind sowohl der Strafe als auch den Zinsen ausgesetzt und riskieren ab 2026 bei zukünftigen Importen den 3%igen Zollvorschuss. Überprüfen Sie immer die aktuell geltende Frist auf finance.gov.lb, bevor Sie einreichen, da Verlängerungen unregelmäßig angekündigt werden. [7]

Verwandte Ressourcen