OIDAR-Dienste und GST-Compliance für Lieferanten in Indien erklärt
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Online Information Database Access and Retrieval (OIDAR)-Dienste bezeichnen eine Kategorie von Dienstleistungen, die über das Internet erbracht und vom Empfänger online entgegengenommen werden, ohne jegliche physische Schnittstelle. Beispiele hierfür sind das Herunterladen von E-Books, Musik, Software usw.
Die wesentlichen Merkmale von OIDAR-Diensten sind:
- Die Erbringung erfolgt durch Informationstechnologie über das Internet oder elektronische Netzwerke
- Die Leistungserbringung ist automatisiert und ohne IT nicht möglich
- Minimale menschliche Eingriffe sind erforderlich
Einige Beispiele für OIDAR-Dienste sind:
- Herunterladen von Online-Inhalten wie E-Books, Musik, Filmen, Software
- Online-Datenspeicherung
- Online-Gaming
- Online-Werbung
- Webhosting-Dienste
- Zugang zu Suchmaschinen und Verzeichnissen
- Online-Fernlehrkurse
Warum OIDAR-Dienste eine besondere Behandlung unter GST benötigen
OIDAR-Dienste können von außerhalb Indiens ansässigen Lieferanten aus der Ferne erbracht werden. Wenn diese aus dem GST-Netz ausgenommen würden, hätten ausländische Anbieter solcher Dienste einen ungerechten Vorteil gegenüber inländischen Anbietern, die GST zahlen müssen.
Da ausländische Lieferanten möglicherweise keine lokale Präsenz haben, wird auch die Compliance-Überprüfung schwierig. Um dem entgegenzuwirken, hat die Regierung eine vereinfachte Registrierung und Steuererklärungsabgabe für nicht ansässige OIDAR-Lieferanten eingeführt.
Steuerpflicht von OIDAR-Diensten unter GST
Damit eine Lieferung unter GST steuerpflichtig ist, muss der Ort der Lieferung in Indien liegen.
Wenn sowohl Lieferant als auch Empfänger in Indien ansässig sind, ist der Ort der Lieferung der Standort des Empfängers. OIDAR-Transaktionen zwischen zwei indischen Unternehmen werden normal besteuert.
Wenn der Lieferant im Ausland ansässig ist und der Empfänger ein Unternehmen in Indien ist, gilt der Reverse-Charge-Mechanismus. Das Empfängerunternehmen muss GST im Rahmen des Reverse Charge zahlen und die erforderlichen Compliance-Pflichten erfüllen.
Wenn der Lieferant im Ausland ansässig ist und der Empfänger ein einzelner Verbraucher in Indien ist, liegt der Ort der Lieferung dennoch in Indien. Es ist jedoch unpraktisch zu erwarten, dass sich der Einzelne nur für eine gelegentliche Transaktion unter GST registriert und die Compliance-Anforderungen erfüllt.
In solchen Fällen ist der ausländische Lieferant, der OIDAR-Dienste an einen nicht steuerpflichtigen Online-Empfänger in Indien erbringt, zur Zahlung der integrierten GST (IGST) verpflichtet.
Wer ist ein nicht steuerpflichtiger Online-Empfänger?
Ein nicht steuerpflichtiger Online-Empfänger ist jede Regierungsstelle, lokale Behörde, Einzelperson oder jede andere Person, die nicht unter GST registriert ist und OIDAR-Dienste für nicht-geschäftliche Zwecke empfängt.
Compliance-Mechanismus für ausländische OIDAR-Lieferanten
Der ausländische Lieferant von OIDAR-Diensten an nicht steuerpflichtige Online-Empfänger in Indien muss sich im Rahmen des vereinfachten Registrierungsschemas einmalig registrieren. Die Registrierung wird vom Principal Commissioner of Central Tax, Bengaluru West, gewährt.
Wenn der ausländische Lieferant einen in Indien ansässigen Vertreter hat, muss dieser Vertreter sich registrieren und die integrierte Steuer im Namen des Lieferanten zahlen.
Wenn kein lokaler Vertreter vorhanden ist, kann der ausländische Lieferant eine Person in Indien beauftragen, die integrierte Steuer zu zahlen und die GST-Pflichten zu erfüllen.
Vereinfachter Registrierungsprozess
Zur Erlangung der Registrierung muss der ausländische OIDAR-Lieferant Folgendes einreichen:
- Antrag in Formular GST REG-10
- Eigenerklärung, dass keine physische Präsenz in Indien besteht
- Pflichtangaben – Name, E-Mail-Adresse, Mobilnummer
- Weitere Kontaktdaten (optional)
- Angaben zur beauftragten in Indien ansässigen Person (sofern zutreffend)
- Angaben zum autorisierten Unterzeichner
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird die Registrierungsbescheinigung ausgestellt. Der Prozess erfolgt vollständig online und automatisiert.
Pflicht zur Steuererklärungsabgabe
Der ausländische OIDAR-Lieferant muss GSTR-5A bis zum 20. eines jeden Monats für die Transaktionen des Vormonats einreichen.
Die Steuererklärung muss Angaben zu den an nicht steuerpflichtige Empfänger erbrachten Leistungen sowie zur Steuerschuld enthalten. Nach der Einreichung muss die integrierte Steuer online auf der Grundlage der in der Steuererklärung angegebenen Verbindlichkeit gezahlt werden.
Für die ersten acht Monate (Juli 2017 bis Dezember 2017) hat die Regierung die Frist für die GSTR-5A-Abgabe bis zum 31. Januar 2018 verlängert.
Es ist wichtig zu beachten, dass GSTR-5A nur für ausländische OIDAR-Lieferanten gilt, die Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger in Indien erbringen. In Indien ansässige OIDAR-Dienstleister müssen die regulären Steuererklärungen GSTR-1, GSTR-2, GSTR-3 einreichen.
Zusammenfassung
Der vereinfachte Compliance-Mechanismus für nicht ansässige OIDAR-Dienstleister bietet der Regierung eine effiziente Möglichkeit, solche Dienste in das Steuernetz einzubeziehen.
Gleichzeitig belastet er ausländische Lieferanten nicht mit umfangreichen Registrierungs- und Einreichungsanforderungen. Mit einem einzigen Compliance-Prozess können ausländische Anbieter OIDAR-Dienste an indische Kunden in einer GST-konformen Weise erbringen. Dies schafft ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an Steuererfassung und der Erleichterung des Geschäftsbetriebs.
Künftig könnten weitere Klarstellungen zum Begriff des OIDAR-Dienstes erforderlich sein. Da neue digitale Geschäftsmodelle entstehen, wird der Anwendungsbereich von OIDAR-Diensten voraussichtlich erweitert. Die Regierung muss einen konsultativen Ansatz verfolgen und Leitlinien zur OIDAR-Anwendbarkeit für neue Dienste der nächsten Generation herausgeben. Dies wird sowohl Steuerpflichtigen als auch Behörden helfen, Streitigkeiten über die steuerliche Behandlung von Online-Diensten zu vermeiden.