Frankreich USt-Leitlinien — Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
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| STECKBRIEF | |
|---|---|
| Ländercode | FR |
| Steuerbezeichnung | Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) |
| Steuerbehörde | Steuerverwaltung |
Überblick
Frankreich wendet für indirekte Steuern das Umsatzsteuersystem an. Es wird als Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) bezeichnet.
Steuersätze
- Standardsatz - 20 %
- Wichtigste ermäßigte Sätze - 10 % und 5,5 %
- Besonderer ermäßigter Satz - 2,1 %
- In Korsika, Guadeloupe, Martinique und Réunion können abweichende Steuersätze gelten
Registrierungsschwellenwert
Waren — 91.900 EUR
Gewerbetreibende im Bereich Kauf und Wiederverkauf von Waren, Verkauf zum sofortigen Verzehr vor Ort sowie Beherbergungsleistungen (einschließlich ländlicher Unterkünfte, möblierter Ferienwohnungen und Gästezimmer), wenn ihr Umsatz 91.900 EUR nicht übersteigt.
Für diese USt-Befreiung müssen eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (N-1) sollte 91.900 EUR nicht übersteigen.
- Ihr Umsatz im vorletzten Kalenderjahr (N-2) sollte 91.900 EUR nicht übersteigen, und Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (N-1) sollte 101.000 EUR nicht übersteigen.
- Für das laufende Kalenderjahr (N) darf Ihr Umsatz 101.000 EUR nicht übersteigen.
Dienstleistungen — 36.800 EUR
Dienstleistungsanbieter und Anbieter möblierter Mietobjekte können eine USt-Befreiung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz 36.800 EUR nicht übersteigt.
Für die Inanspruchnahme der USt-Befreiung muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (N-1) sollte 36.800 EUR nicht übersteigen.
- Ihr Umsatz im vorletzten Kalenderjahr (N-2) darf 36.800 EUR nicht übersteigen, und der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (N-1) sollte 39.100 EUR nicht übersteigen.
- Ihr Umsatz für das laufende Kalenderjahr (N) muss unter 39.100 EUR bleiben.
Inländische Käufe
USt nicht anwendbar - Artikel 293b CGI: Diese Angabe muss auf jeder Rechnung erscheinen. Durch die Inanspruchnahme der USt-Befreiungsregelung können Sie die USt auf Ihre Einkäufe nicht abziehen.
Innergemeinschaftlich
Bei Warenkäufen unterliegen diese nicht der USt, solange der Gesamtbetrag Ihrer Erwerbe 10.000 EUR pro Jahr nicht übersteigt. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, sind Sie zur USt-Zahlung verpflichtet.
Beim Kauf von Dienstleistungen müssen Sie unabhängig vom Betrag USt zahlen.
Exporte und Importe
Bei Exporten berechnen Sie unabhängig davon, ob Sie unter der USt-Befreiungsregelung fallen oder nicht, keine USt.
Bei Importen müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie unter der USt-Befreiungsregelung fallen oder nicht, USt zahlen.
USt-Nummernformat
- FR (Ländercode) + 2 Stellen + SIREN
- Ländercode + 11 Zeichen. Kann Buchstaben (außer O oder I) als erstes oder zweites oder als erstes und zweites Zeichen enthalten.
- Beispiel: 12345678901, X1234567890, 1X123456789, XX123456789
Innergemeinschaftliche USt-Nummer
Ein nicht USt-pflichtiges Unternehmen ist in der Regel nicht verpflichtet, eine innergemeinschaftliche USt-Nummer zu besitzen. Diese Nummer wird jedoch erforderlich, wenn das Unternehmen EU-Käufe tätigt, die insgesamt 10.000 EUR pro Jahr übersteigen, oder wenn es Dienstleistungstransaktionen mit EU-Unternehmen durchführt.
Registrierung für die innergemeinschaftliche USt-Nummer
Für USt-registrierte Unternehmen stellt das Steueramt des Unternehmens (SIE) die innergemeinschaftliche USt-Nummer des Unternehmens automatisch während des Registrierungsprozesses aus. Diese Nummer muss auf den kaufmännischen und administrativen Dokumenten des Unternehmens, einschließlich Rechnungen und USt-Erklärungen, angegeben werden.
Nicht USt-pflichtige Unternehmen hingegen müssen eine innergemeinschaftliche USt-Nummer online über ihr Unternehmenskonto bei Impots.gouv.fr beantragen, wenn sie:
- Dienstleistungstransaktionen mit in der Europäischen Union ansässigen Gewerbetreibenden durchführen.
- Waren- oder Dienstleistungskäufe in der Europäischen Union tätigen, die 10.000 EUR übersteigen.
Arten von Identifikationsnummern für Unternehmen
| Nummer | Verwendungszweck | Format |
|---|---|---|
| SIREN | Eindeutige Identifizierung Ihres Unternehmens | 9 Stellen |
| SIRET | Identifizierung jedes Unternehmensstandorts | 14 Stellen = 9 SIREN-Stellen + 5 standortspezifische Stellen |
| APE-Code (oder NAF-Code) | Identifizierung der Branche Ihrer Haupttätigkeit | 4 Stellen + 1 Buchstabe |
| RCS (Handels- und Unternehmensregister) | Nachweis Ihrer Eintragung | RCS + Registrierungsstadt + SIREN-Nummer |
| LEI (Legal Entity Identifier) | Identifizierung von Finanzunternehmen | 20-stellige Zeichenfolge aus Buchstaben und Zahlen |
| Innergemeinschaftliche USt | Steuerregistrierung für USt-Zahler | FR (Ländercode) + 2 Stellen + SIREN |
USt-Validierung
Es empfiehlt sich, die USt-Nummer auf Rechnungen vor der Durchführung einer Transaktion zu überprüfen.
Wenn die innergemeinschaftliche USt-Nummer eines EU-Partners als „ungültig" gilt, sollte dieser eine von seiner Steuerbehörde ausgestellte Steuerbescheinigung vorlegen. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, wird die Rechnungsstellung nach dem französischen USt-System vorgenommen.
Rechnungsinformationen
| Angaben | Beschreibung |
|---|---|
| Datum der Rechnungsausstellung | Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wird |
| Rechnungsnummerierung | Jede Rechnung sollte eine eindeutige Nummer in einer fortlaufenden chronologischen Folge tragen |
| Datum des Verkaufs oder der Dienstleistungserbringung | Aktueller Tag der Lieferung oder Fertigstellung der Dienstleistung |
| Käuferidentität | Name (oder Firmenname), Adresse des eingetragenen Sitzes eines Unternehmens |
| Identität des Verkäufers oder Lieferanten | Vollständiger Name, Firmenname, SIREN-Nummer, Adresse des eingetragenen Sitzes |
| Bestellnummer | Wenn diese zuvor vom Käufer festgelegt wurde |
| USt-Identifikationsnummer von Verkäufer und Käufer | Außer bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unter 150 EUR netto |
| Beschreibung der Ware oder Dienstleistung | Art, Marke, Produktreferenz |
| Aufschlüsselung jeder Dienstleistung und jedes gelieferten Produkts | Menge und Preisdetail |
| Listenpreis | Stückpreis ohne USt der verkauften Produkte oder Stundensatz ohne USt der erbrachten Dienstleistungen |
| Mögliche Preiserhöhung | Transport- oder Verpackungskosten |
| Gesetzlich anwendbarer USt-Satz und entsprechender USt-Betrag | Wenn Transaktionen unterschiedlichen USt-Sätzen unterliegen, muss der entsprechende Satz in jeder Zeile angegeben werden |
| Preisermäßigung | Rabatte, Preisnachlässe oder Vergünstigungen |
| Gesamtsumme netto und brutto | |
| Zahlungsdatum oder -zeitpunkt | Datum, an dem die Zahlung stattfinden soll |
| Verzugszinssatz | Fällig bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum |
| Hinweis auf den Pauschalbetrag von 40 EUR | Für Einziehungskosten bei verspäteter Zahlung |
Ausstellung von Rechnungen
Eine Rechnung muss zum Zeitpunkt der Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung ausgestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Bei einer von der USt befreiten Warenlieferung muss die Rechnung spätestens am 15. des Monats ausgestellt werden, der auf den Monat der Lieferung folgt.
- Bei Dienstleistungen, für die der Kunde zur USt-Zahlung verpflichtet ist, muss die Rechnung spätestens am 15. des Monats ausgestellt werden, der auf den Zeitraum der Dienstleistungserbringung folgt.
Authentizität von Rechnungen
Unternehmen, die Rechnungen ausstellen oder empfangen, müssen über Mittel zur Überprüfung der Echtheit ihrer Rechnungen verfügen. Dies kann durch eine der folgenden Methoden erfolgen:
- Implementierung robuster Rechnungskontrollen: Einrichtung angemessener Verfahren zur Überprüfung der Herkunft, Inhaltsintegrität und Lesbarkeit der Rechnung.
- Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur: Eine elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert.
- Einsatz von Electronic Data Interchange (EDI) für die Rechnungsstellung: EDI kann als Methode zur Erstellung und Verarbeitung von Rechnungen verwendet werden.
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren
Importe
Vor der Durchführung eines innergemeinschaftlichen Warenaustauschs ist es zwingend erforderlich, beim zuständigen Steueramt (SIE) eine innergemeinschaftliche USt-Nummer zu beantragen. Diese Nummer muss auf den Rechnungen angegeben werden.
Exporte
Versendete Waren können von der französischen USt befreit werden, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Lieferung erfolgt gegen Entgelt.
- Sowohl Sie als auch Ihr Kunde unterliegen der USt, und Sie müssen eine USt-Registrierungsnummer besitzen.
- Ihr Kunde kommt nicht für die Ausnahmeregelung (PBRD) in Betracht.
- Die Waren werden außerhalb Frankreichs versandt oder transportiert.
Innergemeinschaftliche Dienstleistungslieferungen
Verkauf an Unternehmen
Der anwendbare USt-Satz richtet sich nach dem Land, in dem der Dienstleistungskäufer ansässig ist. Es liegt in der Verantwortung des gewerblichen Kunden, die USt zum in seinem eigenen Ansässigkeitsstaat geltenden Satz zu bezahlen.
Verkauf an Privatpersonen
In diesem Fall gilt der französische USt-Satz. Die Dienstleistung ist einschließlich aller Steuern in Rechnung zu stellen.
Rechnungen in Fremdwährung
Der zu zahlende oder zu regulierende USt-Betrag muss in Euro angegeben werden. Zur Umrechnung ist der zuletzt von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte Wechselkurs zu verwenden.
USt-Erklärungsformat
Im Kontext von innergemeinschaftlichen Käufen und Verkäufen sind INTRASTAT- und VIES-Meldungen für Waren bzw. Dienstleistungen einzureichen.
INTRASTAT
INTRASTAT umfasst zwei verschiedene Verfahren: eine statistische Erhebung und eine USt-Zusammenfassende Meldung. Sie sind zur Erfüllung dieser Meldepflicht verpflichtet, wenn Ihre Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr 460.000 EUR oder mehr betragen haben.
VIES
VIES betrifft die Meldung von Dienstleistungen im europäischen Kontext, insbesondere für Verkäufe von Dienstleistungen an Unternehmen. Diese Meldepflicht gilt ohne Schwellenwertbedingungen.
E-Rechnungsstellung
Die zunächst für öffentliche Einrichtungen obligatorische elektronische Rechnungsstellung weitet sich schrittweise auf Gewerbetreibende aus:
- Ab September 2026 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen. Großunternehmen und ETI müssen E-Rechnungen versenden.
- Ab September 2027 müssen auch KMU und Kleinstunternehmen ausschließlich elektronische Rechnungsstellungsmethoden verwenden.
Aufbewahrungspflichten
Von einem Unternehmen ausgestellte Rechnungen müssen in einem Buchungsjournal chronologisch abgelegt werden. Ausstellungsdaten und Rechnungsnummerierung müssen aufeinander folgen und konsistent sein.