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Länderspezifische Anforderungen für Peppol

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Die Länder, die dem Peppol-Netzwerk beitreten, haben die Möglichkeit, nationale Besonderheiten innerhalb klar definierter Grenzen festzulegen. Diese Ausnahmen oder Spezifikationen sind meist eine Folge des rechtlichen Rahmens in den jeweiligen Ländern. Die Besonderheiten müssen stets mit den Spezifikationen des Peppol-Interoperabilitätsrahmenwerks kompatibel sein.

Deutschland

Für Deutschland sind folgende Aspekte definiert:

  • Wenn eine elektronische Rechnung über Peppol an die öffentliche Verwaltung in Deutschland gesendet werden soll, muss die aktuelle Version der CIUS XRechnung verwendet werden.
  • Wenn ein Rechnungssteller die öffentliche Verwaltung außerhalb Deutschlands adressiert, hat er die Möglichkeit, das Format Peppol BIS Billing 3.0 zu verwenden, das für alle Peppol-Empfänger akzeptabel ist. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist verpflichtet, dieses Format zu akzeptieren.
  • Das Spezifikationsdokument für die CIUS XRechnung ist derzeit nur auf Deutsch verfügbar. Der Standard XRechnung wird in den Syntaxen UBL und CII bereitgestellt und kann entsprechend über Peppol gesendet werden.
  • Die öffentliche Verwaltung hat sich verpflichtet, das Routing-ID-Schema für die Peppol-ID zu verwenden. Das Schema wurde daher entsprechend in ISO 6523 ICD eingetragen. Das zugehörige Präfix ist 0204. Ein Trennzeichen (:) wird zwischen Präfix und ID eingefügt.

Peppol-Behörde: Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)

Italien

Peppol SMP (Service Metadata Publisher) ist in iPA (Indice delle pubbliche amministrazioni), das nationale Register öffentlicher Körperschaften in Italien, integriert, und alle öffentlichen Verwaltungen können ihren eigenen Zugangspunkt auf dem iPA selbst auswählen. Die Zugangspunkte fungieren als Vermittler für die über das Peppol-Netzwerk empfangenen Rechnungen.

Um E-Rechnungen gemäß dem europäischen Format über das Peppol-Netzwerk senden und empfangen zu können, müssen sie folgende Schritte durchführen:

  • Die öffentliche Verwaltung muss einen Dienstleister nutzen, der sowohl ein zertifizierter Peppol-Zugangspunkt als auch ein qualifizierter Vermittler gegenüber dem SdI der Einnahmebehörde ist.
  • Die öffentliche Verwaltung richtet den Peppol-Empfangskanal für die elektronischen Rechnungsstellungsbüros im iPA-Register ein.
  • Der Peppol-Dienstleister muss seine Endnutzer über die Existenz des Peppol-Verzeichnisses und die für die Registrierung erforderlichen Informationen informieren.
  • Der Peppol-Dienstleister muss eine ausdrückliche Ablehnung des Endnutzers einholen, falls dieser nicht im Peppol-Verzeichnis registriert werden möchte.

Folgende Codes werden für Peppol-Teilnehmer-IDs in Italien verwendet:

  • ITpartitaIVA (Italienische USt-Kennung) — Für Wirtschaftsoperatoren
  • CodiceFiscale (Italienischer Steuercode) — Für Wirtschaftsoperatoren
  • CodiceIPA (UFE) — Für öffentliche Verwaltungen

Peppol-Behörde: Agenzia per l'Italia Digitale - AgID

Liste der von der italienischen Peppol-Behörde (AgID) anerkannten Peppol-Zugangspunktanbieter: Liste der Zugangspunkte

Technische Spezifikationen für Italien: Peppol BIS 3 gültig für Italien

Neuseeland

Peppol BIS 3 gültig für Neuseeland

Singapur

Peppol BIS 3 gültig für Singapur