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B2G-E-Rechnung in Spanien — FACe und FacturaE

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LandSpanien
Status — B2GObligatorisch
Status — B2BObligatorisch*
Status — B2CK. A.
FormateFacturaE
BehördeMinisterio de Hacienda y Función Pública
NetzwerknameFACe
GesetzgebungLey Crea y Crece

Überblick

Seit 2015 sind bestimmte Einrichtungen in Spanien verpflichtet, Gesetz 25/2013 einzuhalten, das die B2G-E-Rechnung obligatorisch macht. Diese Regelung gilt für alle Transaktionen zwischen Lieferanten und Empfängern, bei denen der Transaktionswert 5.000 EUR übersteigt.

Die spanische Steuerbehörde, bekannt als Ministerio de Hacienda y Función Pública, überwacht dieses E-Rechnungsmandat. Derzeit ist die B2B-E-Rechnung freiwillig, und zur Erleichterung dieses Prozesses wurde die FACeB2B-Plattform als General Entry Point (GEP) gestartet.

Jedoch stehen bedeutende Änderungen bevor. Gemäß dem Gesetzentwurf Ley Crea y Crece (Gründung und Wachstum von Unternehmen) wird die B2B-E-Rechnung bald obligatorisch werden. Der Zeitplan für die Implementierung sieht voraussichtlich wie folgt aus:

  • Steuerpflichtige mit einem Umsatz über 8 Mio. EUR: Anfang 2024, d. h. ein Jahr nach der Genehmigung der Regulierungsentwicklung
  • Alle anderen Unternehmer: Anfang 2025, d. h. zwei Jahre nach der Genehmigung der Regulierungsentwicklung

Über FACe

FACe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) ist das spanische zentralisierte System für die Einreichung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen. Dieses System ermöglicht es Lieferanten, elektronische Rechnungen an Regierungsbehörden zu senden, die bei FACe registriert sind.

Was ist FACe?

FACe ist der allgemeine Eintrittspunkt für elektronische Rechnungen für die Allgemeine Staatsverwaltung Spaniens. Es ermöglicht die Einreichung elektronischer Rechnungen in standardisierten Formaten an Regierungsbehörden, die elektronische Rechnungen akzeptieren und im System registriert sind.

Die FACe-Plattform erleichtert die nahtlose Weiterleitung elektronischer Rechnungen an Verwaltungsorgane. Durch die Nutzung dieses Systems werden Rechnungen umgehend an die vorgesehenen Empfänger gesandt. Dieses rationalisierte Verfahren kommt Anbietern zugute, indem es das Format elektronischer Rechnungen standardisiert und alle Behörden der Allgemeinen Staatsverwaltung sowie zahlreiche andere öffentliche Verwaltungen (einschließlich 18 von 19 autonomen Regionen, über 8.000 lokale Einrichtungen und 40 Universitäten) an einem einzigen, zentralisierten Ort zusammenführt.

Lieferanten können elektronische Rechnungen im Format facturae 3.2 mühelos über das benutzerfreundliche Webportal (face.gob.es) einreichen. Zusätzlich steht eine Web-Services-Schnittstelle für die automatisierte Rechnungseinreichung direkt aus ihren Finanzmanagementsystemen zur Verfügung.

Es stellt öffentlichen Verwaltungen auch folgendes zur Verfügung:

  • Ein Verwaltungsportal, zugänglich über das Portal der lokalen Behörden, das Portal der autonomen Regionen und das Verwaltungsmanagementportal, wo Empfänger Rechnungen verwalten, herunterladen und den Verarbeitungsstatus an den Lieferanten melden können.
  • Web-Services-Schnittstellen, die den automatischen Empfang von Rechnungen in ihren Finanzmanagementsystemen ermöglichen.

Die Nutzung von FACe ist für Lieferanten kostenlos.

Elektronische Rechnungen

  • Elektronische Rechnungen haben dieselbe rechtliche Gültigkeit wie Papierrechnungen, werden jedoch elektronisch eingereicht und empfangen.
  • FACe akzeptiert elektronische Rechnungen im spanischen Facturae-Format (Versionen 3.2, 3.2.1 und 3.2.2) sowie die europäischen Formate UBL 2.1 und CII (Cross Industry Invoice).
  • Facturae-Rechnungen müssen mit einem gültigen elektronischen Zertifikat digital signiert werden, das von der @firma-Plattform anerkannt wird. Europäische Formatrechnungen erfordern keine Signatur.
  • Um die Empfängerorganisation anzugeben, muss der Lieferant den DIR3-Code für das Buchhaltungsamt, die Verwaltungsorganisation und die Bearbeitungseinheit angeben. Diese Codes sind im FACe-Verzeichnis zu finden.

Lieferanten haben zwei Möglichkeiten zur Rechnungseinreichung:

  1. Über das FACe-Webportal unter http://face.gob.es
  2. Über eine Web-Services-Schnittstelle, die IT-Integration auf der Lieferantenseite erfordert

Europäische Rechnungen

  • FACe akzeptiert auch elektronische Rechnungen in den europäischen Formaten UBL 2.1 und CII.
  • Europäische Rechnungen erfordern keine Signatur. Pflichtfelder sind die Details der Käuferreferenz.
  • Der FACe-Rechnungsvalidator kann zur Überprüfung europäischer Rechnungen vor der Einreichung verwendet werden.

Lieferanten

  • Lieferanten müssen sich nicht bei FACe registrieren, um Rechnungen über das Portal einzureichen. Sie können digitale Zertifikate, spanische elektronische ID-Systeme Cl@ve PIN oder Cl@ve Permanente oder elektronische Signaturmechanismen verwenden.
  • Um die FACe-Web-Services-Schnittstelle zu nutzen, muss das digitale Zertifikat des Lieferanten im neuen FACe-Integratorenportal unter https://integradores.face.gob.es registriert sein.

Obligatorische Compliance und Rechtsrahmen

Gemäß Gesetz 25/2013 vom 27. Dezember, das die elektronische Rechnungsstellung fördert und die Rechnungsführung im öffentlichen Sektor vorschreibt, wurde die elektronische Rechnungsstellung für spanische öffentliche Verwaltungen ab dem 15. Januar 2015 obligatorisch.

Wichtige Websites

WebsiteLink
FACe-Portalface
Portal der lokalen BehördenWebsite
Portal der autonomen RegionenWebsite
VerwaltungsmanagementportalWebsite

Häufig gestellte Fragen

Spaniens B2B-E-Rechnungsmandat — wie ist der aktuelle Zeitplan?

Spaniens Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece) schreibt die B2B-E-Rechnung vor, aber der Zeitplan ist ausstehend wegen der Veröffentlichung technischer Vorschriften im BOE. Gestaffelter Zeitplan ab Veröffentlichungsdatum: Große Unternehmen (Umsatz > 8 Mio. €): 12 Monate; KMU: 24 Monate. Format: FacturaE oder Peppol BIS, übertragen über FACeB2B. Alle Rechnungen müssen eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten. [1]

FACe vs. FACeB2B — was ist der Unterschied?

FACe ist die B2G-Plattform für die Rechnungsstellung an spanische öffentliche Verwaltungen (Zentralregierung, Regionen, Kommunen) — seit 2015 nach Gesetz 25/2013 obligatorisch. FACeB2B ist die äquivalente Plattform, die für die obligatorische B2B-E-Rechnung zwischen privaten Unternehmen entwickelt wird. Wesentlicher Unterschied: FACe = Rechnungsstellung an Regierungsstellen; FACeB2B = Rechnungsstellung im privaten Sektor. Beide verwenden das FacturaE-XML-Format mit obligatorischer elektronischer Signatur. [1]

Meine FacturaE-Rechnung wurde von FACe abgelehnt — was sind die häufigsten Fehler?

Häufige Ablehnungsgründe: (1) Elektronische Signatur fehlt oder ist ungültig — muss ein von @firma anerkanntes qualifiziertes Zertifikat verwenden; (2) Fehlende oder falsche DIR3-Codes (Oficina Contable, Órgano Gestor, Unidad Tramitadora) — im DIR3-Verzeichnis zu finden; (3) FacturaE-Versionsfehler — Version 3.2.x verwenden; (4) NIF-Formatfehler beim Verkäufer oder Käufer; (5) Nicht fortlaufende Rechnungsnummer. Rechnung vor der Einreichung mit dem FACe-Rechnungsvalidator prüfen. [1]

Wird Peppol BIS für die B2G-Rechnungsstellung in Spanien akzeptiert, oder muss ich FacturaE verwenden?

Das primäre B2G-Format Spaniens ist FacturaE (Version 3.2.x) über FACe. FACe akzeptiert auch die europäischen Formate UBL 2.1 und CII (keine Signatur für europäische Formate erforderlich). Einige spanische Behörden akzeptieren auch Peppol BIS über das Peppol-Netzwerk. FacturaE über FACe ist jedoch die sicherste Wahl — alle öffentlichen Einrichtungen müssen es empfangen. Für B2B (wenn obligatorisch) wird FACeB2B sowohl FacturaE als auch Peppol BIS unterstützen. [1]


Weitere Informationen zur spanischen USt-Compliance finden Sie in unserem Spanien-USt-Leitfaden.